Im Fall des wegen sexueller Nötigung verurteilten Ex-Präsidenten der Musikhochschule München und ehemaligen Rektors des Salzburger Mozarteums verkündet der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch sein Urteil.
Karlsruhe/Salzburg/München. Das Landgericht München I hatte den Beschuldigten im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Er hatte demnach eine Sängerin, die sich um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Verteidigung und Bundesanwaltschaft wollen vor dem BGH die Aufhebung des Urteils im Strafmaß erreichen, das sie für zu hoch halten. Das Fehlen eines Geständnisses und einer Entschuldigung alleine dürfe nicht strafverschärfend gewertet werden.
In einem weiteren Fall war der Ex-Rektor vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier fordert die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils. Es geht um die Frage, ob der Angeklagte nach dem zum Tatzeitpunkt im Jahr 2004 geltenden alten Sexualstrafrecht Gewalt ausgeübt und sich das Opfer ausreichend gewehrt hatte. Das war damals noch Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.
Die Frauen waren im Büro des Präsidenten, weil sie sich um Stellen beworben hatten. Dieser führte von 2003 bis 2014 die Hochschule. Der Musiker beteuerte, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.