Das urteilte der EuGH am Montag.
Großbritannien könnte den für 2019 angekündigten Brexit noch einseitig, also ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder, stoppen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg.
Vor einer Woche hatte ein EuGH-Generalanwalt erklärt, die einseitige Widerrufung der EU-Austrittserklärung sei möglich. Die Empfehlung war aber nicht verbindlich für das oberste Gericht. Geklagt hatten schottische Brexit-Gegner. Schottland hatte beim Brexit-Referendum mehrheitlich gegen den Austritt gestimmt.