Dritte Impfung bestätigt

Corona: Benedikt XVI. bekam Booster-Impfung

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Privatsekretär Gänswein bestätigt dritte Corona-Impfung des emeritierten Papstes.  

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. (94) ist zum dritten Mal gegen Covid-19 geimpft worden. Das bestätigte sein Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, der Nachrichtenagentur Kathpress am Donnerstag. Demnach sind alle Bewohner des Klosters Mater Ecclesiae in den Vatikanischen Gärten, in dem Benedikt XVI. seit seinem Amtsrücktritt lebt, bereits mit einer Auffrischimpfung versorgt worden.

Am Mittwoch hatte der Vatikan mitgeteilt, dass Mitte Oktober im Vatikanstaat die dritte Impfrunde begonnen habe. So sollen zunächst Personen über 60 Jahre und verschiedene Risikogruppen die Auffrischimpfung erhalten. Auch Papst Franziskus (84) wurde bereits ein drittes Mal geimpft, wie der Vatikan am Mittwoch mitteilte.

Der Vatikan hatte Mitte Jänner mit der Verabreichung des Biontech/Pfizer-Vakzins an Mitarbeiter und deren Familienangehörige begonnen und die Impfkampagne binnen weniger Monate abgeschlossen. Dem Vernehmen nach wurden zuerst die Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes geimpft. Franziskus folgte als erster Staatsbürger des Vatikanstaates. Auch Benedikt XVI. war unter den ersten Geimpften. Die Beschäftigten vatikanischer Einrichtungen und die ständigen Bewohner des 44 Hektar großen Territoriums umfassen nur wenige Tausend Personen.

Bereits im vergangenen Dezember hatte der Vatikanstaat seinen Bürgern und den Angestellten der Kurie angeboten, sich für die Impfung anzumelden und nachdrücklich dafür geworben. Impfverweigerern drohten Sanktionen. Seit Anfang Oktober gelten im Vatikan zudem verschärfte Anti-Covid-Regeln. Laut diesen müssen alle Mitarbeiter und Besucher nachweisen, dass sie mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sind. Das entspricht in etwa der sogenannten 3G-Regel in Österreich. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, darf nicht zur Arbeit kommen, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt kein Arbeitsentgelt. Ausgenommen von der Regelung sind Gottesdienstbesuche.
 

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