Frage der Woche

Soll die AfD in Deutschland verboten werden?

Am 2. Mai 2025 stufte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. 

Der deutsche Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Verfassungsschutz-Einstufung an.

AfD will sich "juristisch zur Wehr setzen"

Die Partei werde sich "gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen", erklärten die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla am Freitag. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei "ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie".

AfD-Parteivize Stephan Brandner kritisierte den Verfassungsschutz scharf. Die Entscheidung sei "inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD", sagte Brandner am Freitag der "Rheinischen Post". Die Entscheidung sei "als weitere unfaire Kampfmaßnahme gegen die einzige Oppositionskraft leider so erwartbar" gewesen, sagte Brandner.

"AfD betrachtet deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte als nicht gleichwertig"

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. "Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

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