Unterbringung in Psychiatrie und fünfjähriges Berufsverbot gegen den 36-Jährigen angeordnet
Ein Altenpfleger ist in Bayern wegen teilweise tödlicher willkürlicher Insulingaben an drei Pflegeheimbewohnerinnen zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Landshut verurteilte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge und zweifacher gefährlicher Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Es ordnete zudem die Unterbringung in einer Psychiatrie an und verhängte ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den 36-Jährigen.
Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts in einem Pflegeheim in Zolling im Landkreis Freising zwei hochbetagten und unter anderem an Demenz erkrankten Bewohnerinnen bewusst Insulin verabreicht, obwohl diese nicht an Diabetes litten. Einer an Diabetes erkrankten dritten Heimbewohnerin gab er Insulin, obwohl dies laut Behandlungsplan zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen war. Eine 90-Jährige starb dadurch.