Nach Beleidigungsklage

Erdogan beruft sich auf Meinungsfreiheit

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Ein Politologe fordert Schmerzensgeld wegen Äußerungen des Präsidenten.

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan, der für seine Beleidigungsklagen bekannt ist, sieht die eigenen Angriffe auf Kritiker durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das geht aus einer Erwiderung von Erdogans Anwalt auf eine Schmerzensgeldforderung gegen den Staatschef hervor, wie die Oppositionszeitung "Cumhuriyet" am Montag berichtete.

Schmerzensgeldforderung
Erdogan hatte eine Gruppe von Akademikern, die in einem Aufruf das Vorgehen der türkischen Sicherheitskräften gegen kurdische Rebellen kritisierten, als "niederträchtig" und "ekelerregend" bezeichnet und ihnen Komplizenschaft mit "Terroristen" vorgeworfen. Als einer der Betroffenen reichte der Politologe Baskin Oran darauf eine Zivilklage ein und verlangte umgerechnet rund 3.000 Euro Schmerzensgeld von Erdogan.

Laut "Cumhuriyet" verwies Erdogans Anwalt Hüseyin Aydin auf die Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichtes und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Zudem seien Erdogans Äußerungen nur an "Terror-Unterstützer" gerichtet gewesen. Eine Entscheidung des zuständigen Gerichts über Orans Klage steht noch aus.

Einschränkung der Meinungsfreiheit
In Istanbul hatte vergangene Woche ein Strafprozess gegen vier Unterzeichner des Akademiker-Appells begonnen. Die Angeklagten wurden für die Dauer des Verfahrens auf freien Fuß gesetzt.

Kritiker werfen Erdogan vor, das Recht auf freie Meinungsäußerung immer weiter einzuschränken. Seit seinem Amtsantritt als Präsident im Sommer 2014 sind fast 2.000 Strafverfahren wegen mutmaßlicher Beleidigung des Staatsoberhauptes eingeleitet worden. In Deutschland geht Erdogan mit juristischen Mitteln gegen das "Schmähgedicht" des ZDF-Moderators Jan Böhmermann vor.

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