EuGH-Urteil

EU darf Polen und Ungarn Zahlungen kürzen

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Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab  

Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Dies ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.

Konkret geht es um die "Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit", die seit Anfang 2021 in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern in einem Land droht. In solchen Fällen kann die EU-Kommission vorschlagen, Auszahlungen aus dem gemeinsamen EU-Budget zu kürzen.

Polen und Ungarn sahen sich besonders im Fokus des neuen Instruments und klagten deshalb dagegen vor dem EuGH. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hat, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Das Europaparlament drängte die EU-Kommission hingegen seit Monaten, den Mechanismus zu nutzen.
 

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