Bekämpfung von Falschgeld

EU fordert bessere Maßnahmen gegen Geldwäsche

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Konkret wollen die Mitgliedsstaaten von der Kommission wissen, welche Möglichkeiten bestehen, eine wirksamere Zusammenarbeit  bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu erreichen. 

Brüssel. Die EU-Staaten fordern, dass sämtliche Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung rasch in innerstaatliches Recht umgesetzt und wirksam angewendet werden. Vor allem sollen die bestehenden Regeln, trotz jüngster Verschärfungen, weiter verbessert werden. Der Rat ersucht die Kommission auszuloten, welche weiteren Maßnahmen dahin gehend ergriffen werden können.
 
Konkret wollen die Mitgliedsstaaten von der Kommission wissen, welche Möglichkeiten bestehen, eine festere und wirksamere Zusammenarbeit der bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitwirkenden Stellen zu erreichen. Dazu gehöre auch, die Hindernisse zu beseitigen, die einem Informationsaustausch entgegenstehen. Womöglich wären einige Aspekte auch besser zu regeln, etwa über Verordnungen, so der Rat. Dieser will von der Kommission auch noch festgestellt wissen, welche Möglichkeiten bestünden und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären, bestimmte Zuständigkeiten und Befugnisse im Bereich der Überwachung einer Unionseinrichtung zu übertragen.
 
In den heute, Donnerstag, in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen werden auch die jüngsten Verbesserungen des Regelungsrahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgezeigt. Die Umsetzung der im Mai 2018 angenommenen fünften Fassung der Geldwäsche-Richtlinie, die im Mai 2019 angenommenen neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken (5. Bankenrichtlinie) sowie die Überarbeitung der Funktionsweise des Europäischen Finanzaufsichtssystems, die am 2. Dezember verabschiedet wurde, bewirkten alle eine Stärkung der Vorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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