Für sechs Monate

EU: Heimatland soll Arbeitslosengeld zahlen

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Ansprüche auf Unterstützung im neuen Land sollen dagegen eingeschränkt werden.

Wer auf Jobsuche in ein anderes EU-Land zieht, soll künftig bis zu sechs Monate Arbeitslosengeld aus der Heimat beziehen dürfen - doppelt so lang wie jetzt. Dies ist Teil eines Vorschlags der EU-Kommission für neue Regeln zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der Gemeinschaft. Ansprüche auf Unterstützung im neuen Land sollen dagegen eingeschränkt werden, um Zuzug in die Sozialsysteme zu bremsen.

"Freizügigkeit ist ein Grundrecht in unserer Union, das die Bürger schätzen", sagte die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen bei der Vorstellung des Pakets am Dienstag in Straßburg. "Aber Mobilität braucht klare, faire und durchsetzbare Regeln." Die Vorschläge schärften die Instrumente gegen möglichen Missbrauch, meinte Thyssen.

Neuerungen

Künftig sollen EU-Staaten verlangen können, dass Neuankömmlinge mindestens drei Monate vor Ort gearbeitet haben, bevor sie Leistungen aus sozialen Sicherungssystemen beziehen. Auch sollen sie Bürgern aus anderen EU-Staaten Leistungen verwehren dürfen, wenn sie nicht arbeiten oder nicht aktiv nach einem Job suchen. Ein Aufenthaltsrecht sollen sie nur haben, wenn sie sich finanziell selbst über Wasser halten und auch krankenversichern können.

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