Flüchtlinge

EU-Kommission bekräftigt Kritik an Obergrenze

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Avramopoulos wies Mikl-Leitners Argument zur Durchreise zurück.

EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hat am Dienstag seine Kritik an der österreichischen Flüchtlingsobergrenze bekräftigt. In einem der APA vorliegenden Schreiben weist Avramopoulos auch das Argument von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zurück, wonach Österreich nach den Schengen-Regeln aus humanitären Gründen Flüchtlingen die Durchreise erlauben könne.

"Inkompatlible Praxis"
In Hinblick auf die Asyl-Obergrenze bekräftigt der griechische EU-Kommissar in dem Brief an Mikl-Leitner vom Dienstag: "Diese Praxis wäre inkompatibel sowohl mit EU-Recht als auch mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Zugang zum Asylverfahren muss allen Personen gewährt werden, die in Österreich um Asyl ansuchen, und die Asylverfahrensrichtlinie erfordert, dass Anträge in nicht weniger als zehn Tagen, ab dem Zeitpunkt, von dem sie gemacht wurden, registriert werden."

Diese EU-Richtlinie schreibe auch vor, dass die EU-Staaten Asylanträge an der Grenze akzeptieren müssten, "daher wäre jede tägliche Begrenzung der Zahl der Anträge, die an der Grenze angenommen werden, nicht in Einklang mit dieser Verpflichtung". Die Frage, ob Österreich für die Asyl-Verfahren innerhalb der EU zuständig wäre, müsste dann nach der Dublin-Verordnung entschieden werden.

Systematische Mängel in Griechenland
Das Dublin-System sieht vor, dass in der EU das Land der Erstaufnahme für Asylverfahren zuständig ist. Dies wäre Griechenland, wenn die Flüchtlinge über die Balkanroute einreisen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Asylsuchende aber derzeit nicht nach Griechenland abgeschoben werden, weil dort systematische Mängel im Asylsystem bestehen. Das zweite EU-Land für Abschiebungen wäre dann Kroatien, wenn die Flüchtlinge über die Nicht-EU-Staaten Mazedonien und Serbien weiterreisen.

Avramopoulos räumt in seiner Antwort zwar ein, dass Artikel 5(4)(c) des Schengen-Grenzkodex grundsätzlich Ausnahmen für die Einreise aus humanitären Gründen vorsehe. "Aber ich teile nicht Ihre Einschätzung von Ihrem Brief vom 19. Februar ... was die Anwendung humanitärer Gründe und/oder bilateraler Vereinbarungen zum Zweck des kontrollierten Transfers von Migranten von einem Mitgliedstaat zum anderen betrifft", weist der EU-Kommissar die Argumentation Mikl-Leitners zurück.

Transit nicht möglich
Der Transit von Flüchtlingen sei demnach nicht möglich, und zwar unabhängig von den Absichten der Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Staat um Asyl ansuchen wollten. Wenn ein Nicht-EU-Bürger an der österreichischen Grenze keinen Asylantrag stelle, müsse ihm Österreich die Einreise verweigern.

Neben einer täglichen Asyl-Obergrenze von 80 Anträgen hat Österreich ein maximales tägliches Kontingent von 3.200 Flüchtlingen für den Transit nach Deutschland beschlossen. Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere bezeichnete diese Grenze als zu hoch und warf Österreich vor, das Flüchtlingsproblem auf den Rücken Deutschlands zu verlagern. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sagte, dass Deutschland in der Vergangenheit auch 6.000 Flüchtlinge täglich aufgenommen habe. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) forderte das Nachbarland auf, selbst "zu entscheiden, welche Zahl gilt".

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