Verstößt gegen Grundrechte
Das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen verstößt gegen den Datenschutz und kann in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Dies geht aus einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, das am Mittwoch in Luxemburg bekannt gegeben wurde.
Demnach sind Übermittlung, Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten bei Beachtung des Grundrechteschutzes aber zulässig.