Bundesgesetz

Export von Rüstungsgütern: Gibt die Schweiz jetzt ihre Neutralität auf?

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Die neutrale Schweiz will jetzt flexibler bei Rüstungsexporten in Kriegsgebiete sein. Dafür hat die Regierung sich ausgesprochen. 

Die Schweizer Regierung hat sich für mehr Flexibilität bei Rüstungsexporten in Kriegsgebiete ausgesprochen. Mit einem Antrag auf die Ermöglichung von Ausnahmen vom Bundesgesetz für Kriegsmaterial wolle der Bundesrat einen "Handlungsspielraum" schaffen, um seine Exportpolitik in diesem Zusammenhang "bei Bedarf" anpassen zu können, hieß es am Mittwoch. Ziel sei es, "die Wahrung wesentlicher außenpolitischer und sicherheitspolitischer Interessen im Ausnahmefall zu ermöglichen".

Der Antrag des Bundesrats (Kollegialregierung) sieht vor, dass trotz der Ausnahmeregelung künftig weiter "die internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere das Neutralitätsrecht" eingehalten werden müssen. "Exporte in Länder, die die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen, werden nicht gestattet", erklärte die Regierung. Das Parlament werde bei einer Anwendung der Ausnahmeregel in die Entscheidung einbezogen.

Eine Ausnahme könnte beispielsweise erteilt werden, um Exporte von Ersatzteilen an Rüstungsunternehmen aus Partnerstaaten aufrechterhalten zu können, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.

Schweiz will verlässlicher Partner werden

Die Mitte-Rechts-Parteien wollen mit der Änderung die Schweiz zu einem verlässlicheren internationalen Partner machen. Die Schweiz war nach Beginn der russischen Invasion der Ukraine im Februar 2022 in die Kritik geraten, weil sie sich beispielsweise weigerte, Munition für die deutschen Flugabwehrpanzer Gepard zu liefern.

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