Unfassbarer Fall

Familienvater saß sechseinhalb Jahre unschuldig im Knast

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Seine Ehefrau zeigte ihn zwei Mal wegen einer erfundenen Vergewaltigung an. 

Darmstadt. Der Fall um Andreas B. (55) beschäftigt derzeit ganz Deutschland. Wie "Bild" berichtet, saß der achtfache Vater sechseinhalb Jahre lang unschuldig als Vergewaltiger im Gefängnis. Nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens stellte sich heraus, dass seine Frau offensichtlich gelogen hatte. Vor vier Wochen sprach das Landgericht Kassel Böhmann frei – unschuldig. Pro Hafttag bekommt Andreas B. nur 25 Euro Entschädigung (insgesamt 33 000 Euro). 

Was war passiert? Am 21. November 2006 zeigte seine Frau Regina ihren Mann, mit dem sie acht Kinder hat, wegen Vergewaltigung an. Böhmann: "Wir hatten morgens noch einvernehmlichen Sex. Mittags kochte ich Eintopf für die Kinder, da klingelte es. Vier Polizisten standen vor der Tür, nahmen mich mit", sagt er gegenüber "Bild".

Er wird ncah der U-Haft, am Landesgericht unter Druck gesetzt. Wenn er gesteht, kann er auf unter drei Jahre Knast hoffen, sonst drohten bis zu sechs Jahre. Böhmann fühlt sich überrollt, presst schließlich ein "Ja" heraus. Dieses "Geständnis" reicht dem Gericht. Urteil: zwei Jahre und elf Monate Haft. Böhmann kommt sogar vorläufig frei.

Er und seine Frau haben zwei Wochen später wieder Sex und wieder zeigt sie ihn an. Dieses Mal gesteht er nicht. Am Ende wird er wieder wegen Vergewaltigung verurteilt – diesmal zu vier Jahren und drei Monaten! Die andere Strafe kommt oben drauf, zusammen sind es sieben Jahre und zwei Monate. 

Nach sechs Jahren und sechs Monaten schafft sein Anwalt eine Wiederaufnahme des Prozesses, dass juristisch extrem schwierig ist. Dann stellte sich heraus, dass sie offensichtlich gelogen hatte. Vor Gericht hatte sie behauptet, wegen der angeblichen Vergewaltigungen keine Beziehung mehr mit einem Mann unterhalten zu können. Tatsächlich hatte sie damals bereits eine jahrelange Affäre mit Böhmanns Bruder, war sogar verlobt mit ihm – und hatte zwischendurch auch Sex mit dessen Sohn. 

Vor einem Monat spricht ihn das Gericht frei. Entschädigung bekommt er aber nur für das zweite Urteil, weil er im ersten ja gestanden hatte. 

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