Per Entscheid

Gaddafi-Sohn von libyscher Präsidentschaftswahl ausgeschlossen

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49-Jährigen gemeinsam mit 24 weiteren Kandidaten dürfen am 24. Dezember nicht antreten.

Der Sohn des früheren libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi, Saif al-Islam Gaddafi, darf voraussichtlich nicht bei der im Dezember geplanten Präsidentenwahl antreten. Die Wahlkommission des nordafrikanischen Landes schloss den 49-Jährigen gemeinsam mit 24 weiteren Kandidaten von der Abstimmung aus. Sie begründete dies damit, dass Gaddafi 2015 von einem Gericht in Tripolis in Abwesenheit zu Tode verurteilt wurde.

Er soll 2011 während des Aufstands gegen seinen damals gestürzten und wenig später getöteten Vater Kriegsverbrechen begangen haben. Der auch vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gesuchte Saif al-Islam hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist noch nicht endgültig. Das letzte Wort hat die Justiz.

Saif al-Islam wird vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen gesucht. Ein Gericht in Tripolis verurteilte ihn zudem 2015 in Abwesenheit zum Tode. Saif al-Islam, der die International Business School in Wien besucht hat und enge Beziehungen zu dem früheren Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider pflegte, galt lange als möglicher Nachfolger seines Vaters. Vor der Revolte gegen Gaddafi galt er als Befürworter einer Annäherung an den Westen und einer Öffnung des Systems, nach Beginn der Proteste im Februar 2011 befürwortete er jedoch ein hartes Vorgehen gegen die Opposition. Einen Monat nach dem Tod seines Vaters im Oktober 2011 wurde auch Saif al-Islam gefasst.

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