Staatsanwaltschaft hält längere Verwahrung des Massenmörders für nötig
In Norwegen hat eine Gerichtsverhandlung über einen Bewährungsantrag des verurteilen Massenmörders Anders Behring Breivik begonnen. Entscheidende Frage für das Bezirksgericht Telemark ist dabei, ob der rechtsextreme Terrorist weiterhin eine akute Gefahr darstellt und die Gesellschaft deshalb weiter vor ihm geschützt werden muss. Breivik tötete am 22. Juli 2011 bei Anschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utöya insgesamt 77 Menschen.
Zunächst richtete Staatsanwältin Hulda Karlsdottir einleitende Worte an das Gericht. Im Anschluss war die Verteidigung an der Reihe, ehe eine längere Erklärung Breiviks angesetzt war. Nach norwegischem Recht durfte Breivik nach Ablauf der auf zehn Jahre angelegten Mindestdauer seiner Strafe eine Prüfung beantragen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab und strebt an, dass er in der Haftanstalt Skien hinter Gittern bleibt. Verhandelt wird noch bis voraussichtlich Donnerstag. Es gilt als unwahrscheinlich, dass Breivik auf freien Fuß kommt.
Rechte Propaganda
Der heute 42-jährige Rechtsextreme nutzte den Auftakt der Verhandlung für rechte Propaganda. Als er die zum Gerichtssaal umfunktionierte Turnhalle der Haftanstalt Skien betrat, hielt er eine Laptoptasche mit einer rechtsextremen Botschaft vor sich in die Höhe. Kurz darauf zeigte er den Hitlergruß. Er nennt sich mittlerweile Fjotolf Hansen, wünschte sich vor Gericht aber, als Anders Behring Breivik bezeichnet zu werden. Während der Erklärung der Staatsanwältin forderte ihn der Vorsitzende Richter Dag Björvik auf, es zu unterlassen, Plakate mit seinen politischen Botschaften hochzuhalten.
Breivik nannte rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe - im Norwegischen "forvaring" - bedeutet im norwegischen Recht im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Es ist damit offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.