Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen eine 31-jährige IS-Anhängerin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Das OLG sprach die Frau am Donnerstag zudem wegen Kriegsverbrechens gegen das Eigentum und der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltshaft beschuldigte die aus der deutschen Stadt Essen stammende Fadia S., im Jahr 2015 mit ihren vier minderjährigen Kindern im Alter von damals acht Monaten bis sechs Jahren nach Syrien gereist zu sein, um sich dort der Jihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Sie reiste mit den Kindern ihrem Ehemann hinterher, der bereits früher in das Herrschaftsgebiet des IS gegangen war.
Kinder wurden Luftangriffen ausgesetzt
Dem Gericht zufolge gliederte sich die Angeklagte selbst in den IS ein und unterstützte ihren Mann unter anderem im Bereich der Waffenverwaltung. In Al-Raqqa (Al-Rakka) habe die Familie in einem Haus gelebt, dessen Bewohner vertrieben worden seien. In einem anderen Fall ließ sich eine solche Okkupation eines Hauses durch den IS nicht zweifelsfrei belegen. Die Kinder wurden dem Gericht zufolge im Sinne der IS-Ideologie erzogen und waren den Gefahren des Bürgerkriegs insbesondere durch Luftangriffe ausgesetzt. Als der IS militärische Rückschläge erlitt, floh die Frau mit den inzwischen fünf Kindern im Februar 2018 zurück nach Deutschland.
Im Juli vergangenen Jahres wurde sie in Essen festgenommen. Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.