Ein Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls wurde abgelehnt.
Der deutsche TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt weiter in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Gründe für die Inhaftierung hätten nicht entkräftet werden können. Die Akten seien zwischenzeitlich dem zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vorgelegt worden. Damit schloss sich die Generalstaatsanwaltschaft der Begründung des Landgerichts Mannheim an.
Opfer-Aussage als glaubhaft eingestuft
Kachelmanns Verteidiger
Reinhard Birkenstock hatte vergangene Woche Haftbeschwerde eingelegt. Das
Landgericht Mannheim lehnte jedoch die Aufhebung des Haftbefehls ab und
erklärte zur Begründung, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen
werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft
eingestuft. Die Haftbeschwerde wurde daraufhin an das OLG weitergeleitet,
das nun darüber entscheiden muss. Zuvor musste jedoch die
Generalstaatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben.
Kachelmann sitzt seit 20. März wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung in Untersuchungshaft in Mannheim. Er wird verdächtigt, seine Freundin vergewaltigt, mit einem Messer am Hals verletzt und ihr mehrmals gedroht zu haben, sie zu töten. Im Fall einer Verurteilung droht dem Schweizer eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Der 51-jährige Fernseh-Moderator beteuert seine Unschuld. Sein Anwalt spricht von einer Falschbeschuldigung durch Kachelmanns langjährige Freundin. Diese hatte ihn angezeigt.