Aurora

Kinomörder fasst lebenslange Haft aus

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27-Jähriger erschoss zwölf Menschen bei Batman-Premiere.

Drei Jahre nach dem Amoklauf in einem Kino in der US-Stadt Aurora ist der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Chance auf Bewährung verurteilt worden. Richter Carlos Samour verkündete am Freitagabend (Ortszeit) in Centennial bei Denver die Entscheidung der Geschworenen, die sich nach mehr als sechsstündigen Beratungen nicht auf eine Strafe für James Holmes einigen konnten.

Video zum Thema: Lebenslange Haft für "Batman"-Amokläufer

Um die im US-Staat Colorado kaum noch angewendete Todesstrafe zu verhängen, wäre eine einstimmige Entscheidung der zwölf Geschworenen notwendig gewesen. Holmes hatte im Juli 2012 zwölf Menschen in dem Kino erschossen und 70 zum Teil schwer verletzt. Die Verteidigung hatte seine Einweisung in eine Psychiatrie gefordert.

Der 27-Jährige nahm das Strafmaß ohne Regung zur Kenntnis. Nach Verlesung der Entscheidung stand er mit Händen in den Hosentaschen zwischen seinen Verteidigern und blickte zu Boden. Im Gerichtssaal war während der Verlesung des Strafmaßes mehrfach kurzes Schluchzen zu hören, auch Holmes' Verteidiger trockneten sich mit Taschentüchern die Augen.

Holmes war auch der "Batman-Mörder" genannt worden, weil er bei der Premiere von "Batman - The Dark Knight Rises" in die Menge geschossen hatte. Er war zunächst unbewaffnet in das Kino gekommen, dann während des Film herausgeschlichen und mit militärischer Ausrüstung wie Helm und Schutzkleidung zurückgekommen. Einige Zuschauer hielten ihn für einen Fan mit Kostüm. Dann schoss er erst mit einer Schrotflinte, dann einem Sturmgewehr und schließlich einer Pistole in die Menge. Das jüngste Opfer war eine Sechsjährige, ihre Mutter ist seit dem Attentat fast völlig gelähmt und hatte einige Tage nach dem Amoklauf eine Fehlgeburt erlitten.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe angestrebt und Holmes 165 Mal angeklagt: Für jeden der zwölf Toten ist Holmes des Mordes und des Totschlags angeklagt, für jeden der 70 Verletzten des versuchten Totschlags und versuchten Mordes - ergibt 164 Fälle. Der letzte und 165. Fall bezieht sich auf die Sprengsätze, mit der er seine Wohnung versehen hatte.

Die Verteidigung argumentierte in dem Prozess, dass Holmes schizophren sei und nicht gewusst habe, was er tat. Auch psychiatrische Gutachter beider Seiten bestreiten nicht, dass Holmes psychisch krank ist. Doch glauben die Gutachter der Anklage, dass er während der Tat zurechnungsfähig war. Dieser Einschätzung folgten auch die Geschworenen.

Vor drei Wochen war Holmes in allen Punkten schuldig gesprochen worden. Es folgte eine zweite Phase des Prozesses, in der mildernde Umstände geprüft wurden. Die Geschworenen hätten dann die Todesstrafe ausschließen können und Holmes hätte automatisch eine lebenslange Haftstrafe ohne Chance auf Bewährung bekommen.

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