Neues Gesetz

Mehr Datenaustausch im Anti-Terror-Kampf

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Der Verfassungsschutz kann Jugendliche unter 16 Jahren künftig leichter erfassen.

Im Anti-Terror-Kampf hapert es oft beim Datenaustausch zwischen den Behörden verschiedener Länder. Das soll ein neues Gesetz ändern, das der Deutsche Bundestag am Freitag beschließen will: Es ermöglicht gemeinsame Dateien von Geheimdiensten verschiedener Länder. Erleichtert wird die Erfassung jugendlicher Terrorverdächtiger ab 14 Jahren.

"Sicherheitsinteresse"

Um potenziellen Attentätern das anonyme Telefonieren zu erschweren, enthält das Gesetz auch strengere Regeln für den Erwerb von Prepaid-Karten. Das neue Gesetz soll es dem deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz erlauben, für die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien einzurichten. So sollen grenzüberschreitend Bestrebungen oder Tätigkeiten erforscht werden, "die sich auf bestimmte Ereignisse oder Personenkreise beziehen".

Voraussetzung ist, dass ein "erhebliches Sicherheitsinteresse" für die Bundesrepublik Deutschland und die jeweils teilnehmenden Staaten existiert. Auch in diesen Ländern müssen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien sowie der Datenschutz gewährleistet sein. Eine Teilnahme von Staaten, die weder an Deutschland angrenzen noch der EU oder NATO angehören, ist nur bei "besonderen Sicherheitsinteressen" vorgesehen - etwa wenn es um schwerwiegende Straftaten gegen die Sicherheit eines Staates geht.

Regelung für Jugendliche


Auf Drängen der Union wurde die Regelung aufgenommen, dass das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz künftig unter erleichterten Bedingungen auch Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren erfassen darf. Ihre Daten dürfen nach dem neuen Gesetz gespeichert werden, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass der Minderjährige Straftaten wie etwa einen Anschlag plant, begeht oder beging.

Bisher ist es bei den 14- und 15-Jährigen nur in Ausnahmefällen erlaubt - wenn im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, "dass die Speicherung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist".

Prepaid

Wer jemandem eine Prepaid-Karte für ein Handy verkauft, muss auch heute schon die Identität des Käufers feststellen. Dies geschieht aber häufig nicht in ausreichendem Maße: Die Käufer können mit falschen Angaben ihre wirkliche Identität verschleiern - was es Straftätern ermöglicht, anonym mit wechselnden Handys zu telefonieren.

Um dies künftig auszuschließen, werden die Käufer durch eine weitere Bestimmung des neuen Gesetzes verpflichtet, sich ein offizielles Personaldokument mit Lichtbild vorlegen zu lassen. Im parlamentarischen Verfahren setzte die Union durch, dass die Unternehmen diese Regelung bereits in zwölf Monaten umsetzen müssen - nicht wie ursprünglich vorgesehen erst in 18 Monaten.

Verdeckte Ermittler

Die Bundespolizei erhält wie andere Polizeibehörden die Befugnis, verdeckte Ermittler im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. Nach einer weiteren Neuregelung des Gesetzes ist der Einsatz von Polizeivollzugsbeamten unter einer auf Dauer angelegten Legende möglich. Damit soll es möglich werden, in die oft sehr stark abgeschotteten Schlepperbanden einzudringen.

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