Während der Übertragung der Online-Messe kam es plötzlich zum Polizeieinsatz. Der Priester wurde mit einer Strafe belegt.
Die Polizei hat rund um die Anti-Corona-Maßnahmen in Frankreich einen katholischen Gottesdienst in Paris gestürmt. "Wir waren zu siebent: ich, ein Messdiener, ein Sänger, ein Organist und drei Gemeindemitglieder, die die Fürbitten und die Lesungen vorlasen", zitierte die Zeitung "Le Figaro" laut Kathpress den Priester.
Die Messe in der Kirche Saint-Andre-de-l'Europe im achten Arrondissement wurde am Sonntag für die Gemeinde über die Sozialen Medien übertragen. "Mitten in der Messe drangen drei bewaffnete Polizisten in die Kirche ein", so der Geistliche. Er erinnerte an die französische Gesetzeslage, nach der außer der Feuerwehr Amtspersonen erst nach Aufforderung durch den Pfarrer eintreten dürfen. Die Polizisten forderten den Priester demnach auf, die Messe zu beenden; seine Weigerung nahmen sie zu Protokoll und verhängten eine Strafe. Die Beamten verlangten zudem, dass die drei Gemeindemitglieder die Kirche verlassen.
Der Vorfall beschäftigt auch den Pariser Erzbischof Michel Aupetit. Er erinnerte am Mittwoch im Sender "Radio Notre-Dame" an das "formelle Verbot für die Polizei, eine Kirche mit Waffen zu betreten". Es gelte, auch während der Coronakrise einen "kühlen Kopf" zu bewahren und die Trennung von Kirche und Staat zu respektieren. "Sonst werden wir laut, (...) sehr laut", so Aupetit.
Auf Anfrage der Zeitung "Le Figaro" stellte die Erzdiözese klar, dass private Gottesdienste erlaubt seien. Sie müssten nicht öffentlich hinter verschlossenen Türen gefeiert werden. Die Anwesenheit einiger Helfer für die Übertragung in Sozialen Medien sei nicht mit einer Versammlung oder einem Treffen gleichzusetzen.
Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins-Beaufort, hatte Mitte März angeordnet, dass während der Coronakrise keine Messen mit "großen Gemeinden" gefeiert werden dürfen. Die Regeln zur Ausgangssperre in Frankreich erlauben Gläubigen, sich allein für das Gebet in eine Kirche zu begeben. Auch Beisetzungen mit bis zu 20 Personen sind gestattet.