Gericht ließ Revision wegen "nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Berufungsgerichts" zu.
Wegen eines schlafenden Richters hat das deutsche Bundessozialgericht in Kassel ein Urteil aus Baden-Württemberg aufgehoben. Ereignet hatte sich der Vorfall im Jahr 2016 am Landessozialgericht in Stuttgart. Verhandelt worden war ein Streit um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Der ehrenamtliche Richter war zu der Verhandlung laut Zeugen zu spät gekommen. Dann sei er "mit auf die Brust gesunkenem Haupt sofort eingeschlafen". Die anderen Richter bemerkten dies und stießen ihn mit dem Fuß an - das habe aber nur kurz geholfen.
Richter "geistig abwesend"
Der betroffene Richter sei "zumindest für einen Teil der mündlichen Verhandlung geistig abwesend" gewesen und habe sich keine eigene Meinung zur Verhandlung bilden können, entschied das Bundessozialgericht. Es ließ eine Revision wegen "nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Berufungsgerichts" zu. Nun muss die Sache erneut in Stuttgart verhandelt werden.