An Völkermord

Serbien und Kroatien nicht schuldig

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Langjähriges Verfahren knapp 20 Jahre nach dem Ende des Krieges beendet.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat Serbien und Kroatien vom Vorwurf des Völkermordes im Bürgerkrieg auf dem Balkan freigesprochen. Das Gericht wies am Dienstag in Den Haag zuerst eine Klage Kroatiens gegen Serbien ab. Es sei nicht erwiesen, dass Serbien die Absicht hatte, eine Bevölkerungsgruppe in Kroatien auszulöschen.

Anschließend sprach das Gericht auch Kroatien vom Vorwurf des Völkermordes frei und wies die Gegenklage Serbiens ab. Auch Kroatien habe in dem Krieg keinen Völkermord begangen. Mit dem Urteil ging das fast 16 Jahre dauernde Völkermord-Verfahren vor dem IGH zu Ende.

Kroatien hatte 1999 Serbien des Völkermordes angeklagt, Serbien folgte elf Jahre später mit einer Gegenklage. In der 2.700 Seiten langen kroatischen Klage wurde Serbien für 12.500 Kriegstote und das Leiden von 7.700 Kriegsgefangenen verantwortlich gemacht. Zudem wies die Klage auf die Zerstörung von 1.500 Sakralobjekten hin. Kroatien verlangte von Serbien Angaben über 865 vermisste Kroaten sowie die Rückerstattung von etwa 25.000 Kunstwerken aus 45 kroatischen Museen, Bibliotheken und Privatsammlungen. Daneben wurde auch die Bezahlung des Kriegsschadens verlangt.

Serbien, das ursprünglich die IGH-Zuständigkeit zurückgewiesen hatte, beschuldigte in seiner Gegenklage auf 500 Seiten den Nachbarstaat des Völkermordes während der kroatischen Militäroperation "Oluja" (Sturm) vom August 1995 zur Rückeroberung der Krajina. Damals wurden 1.719 kroatische Serben ermordet und etwa 250.000 vertrieben, hieß es in der Klage. Die serbische Volksgruppe in Kroatien sei von zwölf Prozent im Jahr 1991 auf vier Prozent nach Kriegsende geschrumpft.

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