Sieben Verurteilungen

Serien-Straftäter kann 24 Jahre nicht abgeschoben werden

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Bereits seit November 1998 schafft es der Serien-Straftäter Allasane S. (50), sich vor seiner rechtmäßigen Abschiebung zu drücken. Dabei trickst er herum und wird wohl auch in absehbarer Zeit nicht das Land verlassen müssen. 

Seit fast einem Vierteljahrhundert begeht der 50-jährige Allasane S. Straftaten in Deutschland - insgesamt wurde er bereits siebenmal verurteilt. Von seinen 24 Jahren in Deutschland soll er mehr als die Hälfte hinter Gittern verbracht haben. Derzeit sitzt er - mal wieder - in der Justizvollzugsanstalt Billwerder, da er wegen Körperverletzungen, Drogenhandel und Betrug angeklagt wurde. Zwei Jahre Haftstrafe bekam er dafür, wovon er noch knapp ein Jahr absitzen muss. 

Sein Trick um nicht abgeschoben zu werden: Er verschweigt sein afrikanisches Heimatland. Etwaige Versuche der Beamten, seine Nationalität herauszufinden, scheitern. Erst kürzlich wurde er mit einem Bus nach München gebracht, um dort einer Delegation aus dem Senegal vorgeführt zu werden - kein Ergebnis. Einige Botschaftsangehörige aus Burkina Faso soll er sogar einmal angespuckt haben. 

Hohe Kosten für den Staat

Die beiden Länder, Senegal und Burkina Faso, stehen im Verdacht, die Heimatnation des Serien-Straftäters zu sein. So lang diese Frage aber nicht endgültig geklärt ist, kann der 50-jährige auch nicht abgeschoben werden. Insgesamt sollen sich die Kosten für die Knastaufenthalte des scheinbar Staatenlosen bereits auf rund 722.400 Euro aufsummiert haben - Steuergeld. 

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