Keine Grundlage

Stealthing: Gericht spricht Studenten frei

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Das heimliche Abziehen eines Kondoms sei zwar moralisch verwerflich, aber keine Straftat.

Das Zürcher Obergericht hat sich am Donnerstag erstmals mit dem Phänomen "Stealthing" befassen müssen, also dem heimlichen Abziehen eines Kondoms. Dabei sprach es einen 21-jährigen Studenten frei. Das Verhalten sei zwar moralisch verwerflich, aber es gebe keine Gesetzesgrundlage, die es verbiete.
 
Angezeigt wurde der Student von einer heute 20-jährigen Studentin. Die beiden lernten sich über die Dating-App Tinder kennen und hatten nach etwas Alkohol und einer Rückenmassage Sex "quer durch die ganze Wohnung", wie es der Beschuldigte vor Gericht ausdrückte. Dabei zog er gemäß Anklage jedoch heimlich das Kondom ab. Die junge Frau zeigte ihn daraufhin an. Sie lebte in den folgenden Wochen mit der Angst, sich mit HIV angesteckt haben zu können.
 

Haftstrafe gefordert

Der Staatsanwalt forderte deshalb eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Schändung. Die junge Frau habe klar gesagt, dass sie Sex nur mit Kondom wolle. Das sei keine Bagatelle.
 
Für den Anwalt war das jedoch kein sexueller Übergriff, sondern ein "Unfall infolge fehlender Verständigung". Sein Mandant sei der Überzeugung gewesen, dass sie vom fehlenden Kondom gewusst habe. Die Vorinstanz hatte den Aussagen der Frau auch vollständig geglaubt. Es sprach den Studenten jedoch frei, weil es für "Stealthing" keine Gesetzesgrundlage gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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