Pension zugesprochen

Täglich 2,5 Stunden telefoniert: Italiener bekam Tumor im Ohr

Teilen

Das Gericht sah einen Zusammenhang zwischen langer Nutzung des Mobilfunktelefons und der Erkrankung als erwiesen an.

13 Jahre lang telefonierte ein italienischer Techniker im Durchschnitt zweieinhalb Stunden pro Tag beruflich mit seinem Handy. Als der 63-Jährige entdeckte, dass er einen gutartigen Tumor im Ohr entwickelt hatte, beantragte er bei der Arbeitsunfallversicherungsanstalt INAIL eine Berufskrankheitspension.

Anwälte beweisen Zusammenhang mit Handy

Die Versicherungsanstalt wurde von einem Berufungsgericht in Turin dazu verurteilt, dem Techniker aus der norditalienischen Stadt Aosta die Pension zu gewähren, weil er an einem Akustikusneurinom erkrankt ist, einem gutartigen Tumor, der einen Nerv im Ohr befällt. Die Anstalt hatte den Antrag auf Entschädigung abgelehnt. Die Anwälte des Mannes konnten vor Gericht jedoch den Kausalzusammenhang zwischen der längeren Nutzung von Mobiltelefonen aus beruflichen Gründen und dem Tumor beweisen und erhielten ein positives Urteil zunächst vom Gericht in Aosta und nun vom Berufungsgericht in Turin.

Weltweit erst zweiter Fall

Dies ist weltweit der zweite Fall, der zugunsten eines Arbeitnehmers entschieden wurde, der von der gleichen Krankheit betroffen war, teilten die Anwälte des Mannes laut der Tageszeitung "La Repubblica" mit. Das gefällte Urteil sei das Ergebnis "einer intensiven wissenschaftlichen Debatte", erklärten die Anwälte.

Vor einigen Jahren hatte das Berufungsgericht Turin einem ehemaligen Angestellten der Telecom Italia, der von derselben Anwaltskanzlei vertreten wurde, eine Entschädigung für die lange Exposition gegenüber den vom Mobiltelefon ausgestrahlten Frequenzen zuerkannt.

"Hohe Wahrscheinlichkeit"

Die beiden Gutachter des Gerichts hatten bereits festgestellt, dass das Mobiltelefon den Tumor "mit hoher Wahrscheinlichkeit" verursacht hatte. INAIL wurde daraufhin zur Zahlung einer Berufskrankheitspension von rund 350 Euro monatlich im Jahr 2020 verurteilt. Die Sozialversicherungsanstalt hatte jedoch gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und ein neues Gutachten angefordert. Das Berufungsgericht hatte damit Roberto Albera, Professor für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde an der Universität Turin, zum Gutachter ernannt. Auch er bestätigte die hohe Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs zwischen Hochfrequenzexposition und der Erkrankung des Patienten.

Der 63-Jährige hatte sein Mobiltelefon immer über das linke Ohr benutzt, da das rechte durch ein früheres Trauma bereits verletzt war. Insgesamt wurden zwischen 1995 und 2008 13.000 Stunden am Handy berechnet. Er wurde wegen des Tumors operiert und erlitt eine völlige Taubheit auf diesem Ohr sowie eine Schädigung des Gesichtsnervs, die zu einer Lähmung auf dieser Gesichtshälfte und zu Depressionen führte.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.