Zwischen Jänner und Juni haben 6.586 Syrer einen Antrag für eine offizielle Arbeitsgenehmigung gestellt.
Innerhalb von sechs Monaten haben 5.502 syrische Flüchtlinge in der Türkei eine Arbeitserlaubnis erhalten. Wie die türkische Tageszeitung "Hürriyet" am Samstag berichtete, haben zwischen Jänner und Juni 6.586 Syrer einen Antrag für eine offizielle Arbeitsgenehmigung gestellt. Damit machten sie die größte Gruppe der Antragsteller aus.
Seit Jänner können registrierte Flüchtlinge in der Türkei eine Arbeitserlaubnis beantragen. Mit der Neuregelung soll der Zustrom von Migranten aus der Türkei in die EU gebremst werden. Das bis dahin allgemein geltende Arbeitsverbot für Flüchtlinge galt als ein Grund dafür, dass Hunderttausende Syrer über die Balkanroute in die EU weitergezogen sind.
Mindestlohn muss bezahlt werden
Mit der offiziellen Arbeitsgenehmigung muss den Flüchtlingen von Arbeitgebern der gesetzliche Mindestlohn von 1.300 Lira (knapp 400 Euro) gezahlt werden. Allerdings hat Ankara auch Einschränkungen festgelegt. So darf ein Flüchtling frühestens ein halbes Jahr nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung eine Arbeit aufnehmen. Dies dürfen sie auch nur in der Provinz, in der sie registriert wurden. Wollen Firmen mehr als zehn Prozent ihrer Mitarbeiter aus syrischen Flüchtlingen rekrutieren, benötigen sie zudem eine staatliche Sondergenehmigung.
Ankara hat nach eigenen Angaben mehr als zwei Millionen syrische Flüchtlinge seit Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs 2011 aufgenommen. Brüssel und Ankara hatten im November 2015 einen Aktionsplan in der Flüchtlingskrise vereinbart. Die EU verlangte darin die Öffnung des türkischen Arbeitsmarktes für Flüchtlinge. In dem Aktionsplan sicherte die Türkei unter anderem zu, syrischen Flüchtlingen die "Teilnahme an der Wirtschaft" zu ermöglichen.