Vier Gesetze haben "schwere negative Auswirkungen auf Unabhängigkeit der Justiz".
Die EU-Kommission hat Polen angesichts der "schweren negativen Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz" eine Ein-Monats-Frist zur Behebung gegeben. Die Drohung mit Artikel 7 - also dem Stimmrechtsentzug - bleibe aufrecht, erklärte der Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel.
Die Kommission habe ihre rechtliche Analyse abgeschlossen. Es sei zwar zu begrüßen, dass der polnische Präsident gegen zwei der vier Gesetze sein Veto eingelegt habe. Aber trotzdem habe Brüssel eine dritte Empfehlung an Warschau geschickt. Er wolle nicht alle Details durchbesprechen, doch hoffe er auf einen konstruktiven Dialog. "Jeder polnische Bürger hat Recht auf einen unabhängigen Richter, der nicht aufgrund des Anrufs eines Ministers oder einer Partei entscheidet", so Timmermans.
Der Vizepräsident kritisierte vor allem die Zwangspensionierung von Richtern. "Wenn das der Fall ist, kann der Artikel 7 sofort ausgelöst werden." Auch die Unterschiedlichkeit des Pensionsalters von Frauen und Männern im Justizbereich verstoße gegen den EU-Vertrag.
Die Kommission "hat nichts dagegen, wenn ein Land sein Justizsystem reformiert. Aber das muss zumindest unter Einhaltung der polnischen Verfassung und der internationalen Verpflichtungen geschehen".