"Stadt muss sowohl für Einwohner, als auch für Touristen lebenswert sein"
Der Bürgermeister von Venedig, Luigi Brugnaro, entschuldigt sich wegen des Eintrittsgeldes, das die Gemeinde für Tagestouristen einzuführen plant. "Ich bitte um Verzeihung, aber das Ticket in Venedig ist notwendig: Das Ziel ist nicht, die Stadt zu schließen, sondern zu verhindern, dass sie explodiert", sagte Brugnaro im Interview mit der Mailänder Tageszeitung "Corriere della Sera" am Freitag.
Fünf Euro werden die Besucher an 29 Tagen in diesem Jahr zahlen müssen, an denen ein besonders starker Touristenandrang erwartet wird. Nur Tagestouristen werden das Ticket bezahlen und nicht Besucher, die in Hotels übernachten.
Stadt soll entlastet werden
"Venedig gehört der ganzen Menschheit, wer die Stadt besucht, muss sie respektieren. Venedig muss lebenswert sein, sowohl für diejenigen, die hier wohnen, als auch für diejenigen, die die Stadt besuchen. An bestimmten Tagen mit besonders hohem Besucheraufkommen besteht die Gefahr, dass dies nicht der Fall ist", so Brugnaro.
"Unser Ziel ist es, die Stadt zu entlasten, und nicht, mehr Geld zu kassieren: Die Maßnahme wird uns letztendlich mehr kosten, als was wir einnehmen werden", sagte Brugnaro weiter. Die Stadt wolle Informationen darüber sammeln, wie viele Menschen anreisen, welche Straßen sie befahren und wo sie am häufigsten anhalten. "Nach der Analyse aller Daten werden wir entscheiden, ob die Zahl der Tage, an denen das Eintrittsgeld gezahlt werden muss, steigen wird", erklärte der Bürgermeister.
Seit dem 16. Jänner ist eine mehrsprachige Plattform (http://cda.ve.it) aktiv. Hier können Besucher einen QR-Code abrufen, den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Damit wird die Zahlung des Beitrags oder der Befreiung bescheinigt. Die Zugangsgebühr muss von Touristen über 14 Jahre bezahlt werden. Einwohner und in Venedig geborene Personen, Immobilienbesitzer (auch wenn sie nicht dort wohnen), Studenten und Arbeitnehmer müssen kein Eintrittsgeld zahlen.
Für Kinder unter 14 Jahren, Behinderte und Begleitpersonen besteht zwar eine Buchungs-, aber keine Zahlungspflicht. Von der Zahlung befreit sind u.a. auch alle Personen, die in Hotels und Ferienwohnungen in der Altstadt übernachten. Wer nicht zahlt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 50 Euro und 300 Euro rechnen.