Verleumdungsverfahren

Vergewaltigungsvorwürfe: Trump sagte aus

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Richter in Kalifornien stellt fest, dass Ex-Präsident wissentlich falsche Aussagen zu Wahlbetrug machte  

Ex-US-Präsident Donald Trump hat Medienberichten zufolge am Mittwoch in einem Verleumdungsverfahren wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Autorin E. Jean Carroll ausgesagt. "Wir freuen uns, dass wir im Namen unserer Mandantin E. Jean Carroll heute die eidesstattliche Aussage von Donald Trump aufnehmen konnten. Wir sind nicht in der Lage, weitere Kommentare abzugeben", zitierte der Sender CNN den Sprecher der Anwaltskanzlei Kaplan Hecker & Fink, die Caroll vertritt.

Einzelheiten zum Inhalt und Umfang der Aussage wurden nicht bekannt; Trumps Anwälte äußerten sich zunächst nicht. Carroll hatte unter anderem in einem im Sommer 2019 veröffentlichen Buchauszug geschrieben, Trump habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Der Republikaner hatte die Anschuldigungen bereits 2019 zurückgewiesen - unter anderem mit den Worten: "Sie ist nicht mein Typ".

Trump weist Vorwürfe zurück

Trump erklärte - zu der Zeit noch als Präsident -, er habe Carroll nie getroffen. Sie versuche nur, ein neues Buch zu verkaufen und habe schon andere Männer ähnlicher Dinge beschuldigt. Carroll klagte daraufhin gegen Trump, weil er sie als Lügnerin dargestellt und damit verleumdet habe. In der Vorwoche hatte ein Richter in New York Trumps Versuch zurückgewiesen, seine Aussage in dem Verfahren zu verschieben. Trump wiederholte daraufhin, Carroll habe das Ganze frei erfunden. Er ist schon wiederholt beschuldigt worden, gegenüber Frauen übergriffig geworden zu sein.

Trump ist an diversen Fronten in juristische Auseinandersetzungen verwickelt. Auch seine widerlegten Behauptungen über massiven Betrug bei der von ihm verlorenen Präsidentenwahl im Jahr 2020 werden nun zu einem juristischen Risiko für ihn. Ein Richter in Kalifornien befand am Mittwoch, der Ex-Präsident habe in Gerichtsunterlagen wissentlich falsche Angaben zu angeblichen Betrugszahlen gemacht. Der Richter sah darin einen ausreichenden Hinweis auf ein versuchtes Vergehen, um das Anwaltsgeheimnis für mehrere E-Mails zwischen Trump und seinem Anwalt John Eastman aufzuheben.

Sturm aufs Kapitol

In den Verfahren geht es um Eastmans Versuche, E-Mail-Wechsel mit Trump vor dem Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses zum Angriff auf das Kapitol in Washington im Jänner 2021 fernzuhalten. Trumps Anhänger hatten damals das Parlamentsgebäude erstürmt - während dort der Wahlsieg von Joe Biden bei der Präsidentenwahl offiziell besiegelt werden sollte. Trump hatte die Anhänger zuvor bei einer Kundgebung am Weißen Haus mit der abermaligen Wiederholung seiner falschen Vorwürfe aufgestachelt, Biden habe nur durch Wahlbetrug gewonnen.

Trump und seine Weggefährten hatten nach der Wahl quer durch die USA einige Dutzend Klagen zu angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung eingereicht - praktisch alle scheiterten. Der Richter bezog sich speziell auf eine Klage im Bundesstaat Georgia, in der Trump und seine Anwälte unter anderem behaupteten, dass dort im Bezirk Fulton County 10.315 Stimmen von verstorbenen Personen mitgezählt worden seien.

Einen Tag später schrieb Eastman in einem E-Mail, Trump sei danach darauf hingewiesen worden, dass einige der Angaben falsch seien. Dennoch hätten Trump und seine Anwälte "die Klage mit denselben nicht korrekten Zahlen eingereicht", stellte der Richter fest. Und Trump habe auch noch unter Eid versichert, dass alle Angaben nach seinem Wissen richtig seien.

"Die E-Mails zeigen, dass Präsident Trump wusste, dass diese speziellen Zahlen zum Wahlbetrug falsch waren, verbreitete sie jedoch weiter, sowohl in Gerichtsdokumenten als auch in der Öffentlichkeit", schrieb der kalifornische Richter David Carter. Die E-Mails von Eastman hätten damit Bezug zu einer "Verschwörung, die Vereinigten Staaten zu betrügen". Eastman soll nun bis zum 28. Oktober 33 Dokumente dem Untersuchungsausschuss vorlegen. Der Ausschuss hatte jüngst beschlossen, Trump vorzuladen.
 

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