Urteil gefällt

Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro

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Eine Supermarkt-Kassiererin unterschlug 1,30 Euro. Sie wurde gekündigt - zu Recht, wie nun das Arbeitsgericht in Berlin urteilte.

Wegen 1,30 Euro hat eine deutsche Supermarkt-Kassierin nach mehr als 30 Jahren ihren Job verloren. Der 50-jährigen Berlinerin war die Unterschlagung von zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent vorgeworfen worden. Sie verlor den Rechtsstreit um ihre fristlose Kündigung jetzt auch in zweiter Instanz. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung am Dienstag für rechtens.

Vertrauensverlust
Ihr Urteil begründeten die Richter mit einem irreparablen Vertrauensverlust beim Arbeitgeber. Auf den geringen Wert der Bons komme es nicht an. Schon der dringende Verdacht einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen stütze, könne ein Kündigungsgrund sein. Davon abgesehen sah es die Kammer aber auch als erwiesen an, dass die 50-Jährige die Pfandbons aus dem Kassenbüro für sich selbst eingelöst hatte. Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter hatte eine Unterschlagung stets bestritten. Sie war aber vor Gericht von Kolleginnen belastet worden.

Tränenausbruch
Die Gekündigte brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Mit einem solchen Richterspruch habe sie nicht gerechnet, sagte sie später auf dem Gang. Ein früheres Angebot ihres Unternehmens, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, hatte die Kassierin abgelehnt.

Der Fall hatte in Deutschland über Berlin hinaus Schlagzeilen gemacht. Freunde und Gewerkschafter hatten ein Solidaritätskomitee ("Solidarität mit Emmely") gegründet. Sie sprachen von einer Verdachtskündigung, mit der die Einzelhandelskette eine missliebige, gewerkschaftlich organisierte Angestellte habe loswerden wollen.

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