Mutter und Freund verurteilt

Kind im Darknet angeboten: Lange Haftstrafen

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Der Bub wurde Vergewaltigern wehrlos ausgeliefert.

Im Fall des im Darknet zum sexuellen Missbrauch verkauften Buben aus dem Staufen in Deutschland ist die Mutter des Kindes zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Lebensgefährte erhielt am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Mit den beiden Urteilen endete die juristische Aufarbeitung der Tatserie.
 
Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzengeld an den Buben sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen. Das Kind war auch von seiner eigenen Mutter und ihrem Partner mehr als zwei Jahre vielfach missbraucht und vergewaltigt worden.
 

Frau wollte Lebensgefährten nicht verlieren

 
 Wie der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin sagte, billigte die Mutter nicht nur die Missbrauchstaten an ihrem Sohn, sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt. Zu Beginn sei ihr Motiv noch gewesen, ihren neuen Lebensgefährten nicht zu verlieren. Später sei "das finanzielle Interesse" beider Angeklagter hinzu gekommen - sie kassierten für die Missbrauchstaten im Einzelfall mehrere tausend Euro von den Männern.
 
Das Urteil gegen die Mutter wegen sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes ist bereits rechtskräftig. Nach der Urteilsbegründung vor dem Landgericht Freiburg verzichteten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin des missbrauchten Kinds auf Rechtsmittel. Die Mutter ließ über ihren Verteidiger erklären, sie wolle für ihren Sohn ein Zeichen setzen, "dass jetzt wirklich Ruhe ist". Die Verteidigung ihres Lebensgefährten ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen werde. Zunächst solle das Urteil mit dem Mandanten besprochen werden.
 
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate Haft und für den einschlägig wegen Pädophilie vorbestraften Lebensgefährten 13 Jahre und sechs Monate Haft sowie Sicherungsverwahrung gefordert.
 

Tat brachte Ermittler an Grenzen

 
Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Buben sowie Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen gebracht.
 
Dass eine Mutter Vergewaltigungen des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr selten vor. Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive aber weitgehend geschwiegen. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte gestand ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber auch ausführlich aus.
 
Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des Buben möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Bub war nicht befragt worden.
 
Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen Haftstrafen verurteilt; zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie.
 
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte in Deutschland anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, außerdem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben.
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