Urteil im Fall des getöteten Mitja: Der angeklagte Uwe K. ist zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
Im Prozess um den Mord an dem kleinen Mitja hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten Uwe K. am Dienstag zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zugleich erkannte das Gericht auf eine besondere Schwere der Schuld. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte K. den neunjährigen Buben am 22. Februar dieses Jahres auf dem Heimweg von seinem Schulhort abgefangen, in seiner Wohnung missbraucht und dann erstickt hat.
Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Das Gericht folgte mit dem
Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem
Plädoyer das Verbrechen ebenfalls als Mord gewertet, auf eine konkrete
Strafmaßforderung aber verzichtet.
Der Mord an Mitja hatte in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Die Leiche des Buben war zwei Tage nach seinem Verschwinden in der Gartenlaube von K. gefunden worden. Danach suchte die Polizei mit einem Großaufgebot fast eine Woche lang nach dem Flüchtigen. Schließlich warf sich K. vor eine Straßenbahn, überlebte den Selbstmordversuch aber schwer verletzt. Er ist mittlerweile genesen und gilt laut einem Gutachten als voll schuldfähig. Schon zu DDR-Zeiten war Uwe K. vier Mal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Zuletzt hatte er Ende der 90er Jahre eine Haftstrafe wegen Missbrauchs eines Elfjährigen abgesessen.