Häftlinge klagten

US-Gericht prüft Exekution per Giftspritze

Teilen

Zwei zum Tode verurteilte Häftlinge in den USA hatten geklagt: Jetzt prüft der Oberste Gerichtshof die Zulässigkeit der Hinrichtung durch die Giftspritze.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich am Montag zum ersten Mal mit der Zulässigkeit der Giftspritze bei Hinrichtungen beschäftigt. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung stand die Klage von zwei zum Tode verurteilten Häftlingen im Bundesstaat Kentucky. Sie machen in ihrem gerichtlichen Vorstoß geltend, dass die Injektion mit drei verschiedenen Chemikalien zu Qualen bei der Exekution führen könnte und diese Hinrichtungsmethode daher als grausame Bestrafung gegen die US-Verfassung verstoße.

Exekutionsmoratorium
Die höchsten Richter hatten im September entschieden, sich des Falls anzunehmen, nachdem der Streit um die Giftspritze in mehreren Staaten zu einer Aussetzung von Hinrichtungen geführt hatte. Seitdem herrscht praktisch ein Exekutionsmoratorium in den 36 der 37 US-Staaten mit der Todesstrafe und der Injektionsnadel als Methode. In Nebraska gibt es immer noch den elektrischen Stuhl.

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird nicht vor dem Frühsommer gerechnet. Sollte der Supreme Court den Argumenten der Kläger folgen, wird er vermutlich die einzelnen Staaten anweisen, nach einer neuen schmerzlosen Methode zu suchen. Die Kläger selbst plädieren für die Injektion mit der hohen Überdosis eines einzelnen Betäubungsmittels. Bisher wurde dieses Mittel in geringeren Mengen bei Hinrichtungen als erste Chemikalie eingespritzt, gefolgt von einem Mittel zur Muskellähmung mit Ausnahme des Herzens, das dann mit einem dritten Stoff zum Stillstand gebracht wurde.

Mehrere wissenschaftliche Studien auf der Basis von Obduktionen Hingerichteter haben den Verdacht erhärtet, dass die Delinquenten bei vollem Bewusstsein qualvoll ersticken können, wenn die erste Dosis des Betäubungsmittels nicht hoch genug ist. Durch das zweite Mittel gelähmt, könnten die Häftlinge ihre Schmerzen nicht herausschreien.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten