Haftbefehl

Zwei junge Deutsche wollten Volksfest sprengen

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Erfolg für die deutsche Polizei. Zwei 19-Jährige planten einen Anschlag auf ein Stadtfest. Es erging Haftbefehl gegen sie.

Wegen eines geplanten Sprengstoffanschlags auf ein Stadtfest in Rellingen im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein hat ein Amtsgericht am Mittwochabend Haftbefehle gegen zwei 19-Jährige erlassen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwochabend mit. Die Verdächtigen würden unter anderem beschuldigt, sich zu einem Mord verabredet zu haben.

Mehr Delikte
Die Staatsanwälte werfen den Männern noch weitere Delikte vor: Das Spektrum reicht von einer Sprengstoffexplosion an einem Zigarettenautomaten bis zu aufgestochenen Reifen. Nach Hinweisen auf einen Anschlag mit selbst hergestelltem Sprengstoff auf das "Apfelfest" in Rellingen am Samstag waren die Männer festgenommen worden.

Politische Motive schlossen die Ermittler zunächst aus. "Es gibt keinerlei Hinweise auf politische, extremistische oder terroristische Hintergründe", sagte der Itzehoer Oberstaatsanwalt Friedrich Wieduwilt nach der Vernehmung der Tatverdächtigen. Vielmehr spielten persönliche Motive wie Unzufriedenheit oder Frust eine Rolle. "Sämtliche Taten wurden von dem Duo aus persönlichen Motiven heraus begangen. Es handelte sich dabei nahezu ausnahmslos um Beziehungstaten", hieß es in der Mitteilung der beteiligten Behörden.

Vorstrafe
Einer der beiden Festgenommenen ist vorbestraft. Er sei unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein mit. Zudem habe er mit Sprengstoff hantiert und eine Anleitung zum Bombenbau ins Internet gestellt, auf die Homepage der Gemeinde Rellingen, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Über das Ausmaß eines möglichen Anschlages wollten LKA und Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben machen. Bei Durchsuchungen seien unter anderem auch Ausgangsstoffe für das Herstellen von sprengfähigen "Selbstlaboraten" gefunden worden, teilten die Behörden mit.

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