Leihmutter-Fall

Zwillinge haben drei Mütter aber keine Eltern

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Weil in Frankreich Leihmutterschaft verboten ist werden die Eltern offiziell nicht anerkannt, in Frankreich ist erneut eine Debatte ausgebrochen.

Drei Mütter, aber offiziell keine Eltern - in dieser ungewöhnlichen Situation befinden sich derzeit zwei acht Jahre alte Zwillingsschwestern in Frankreich. Der Fall von Isa und Lea hat in Frankreich die Debatte über Leihmütter wieder aufleben lassen. In dieser Woche erkannte ein französisches Gericht den Schwestern ihren Familienstand ab. Das Ehepaares Mennesson verlangte vergeblich, dass Isa und Lea in Frankreich als ihre Töchter anerkannt werden.

Das Gericht verweist darauf, dass die Zwillinge von einer Leihmutter in den USA abstammen. In Frankreich ist Leihmutterschaft - wie in Deutschland - verboten. Die Richter wollen den Umweg über das Ausland nicht im Nachhinein billigen.

Leihmutterschaft in den USA legal
Sylvie Mennesson erfuhr 1998, dass sie wegen einer seltenen Krankheit keine Kinder bekommen könnte. Gemeinsam mit ihrem Mann entschied sie sich, in den USA eine Leihmutter zu suchen. "Warum soll sich eine Frau, die keine Kinder austragen kann, nicht von einer anderen Frau helfen lassen?", erklärte Sylvie später. "Wir hätten nicht gedacht, dass wir später in Frankreich Probleme bekommen", sagte ihr Mann Dominique. "Schließlich ist das in den USA eine ganz legale Angelegenheit."

Verdacht der illegalen Adoption
In den USA ließen die beiden eine Eizelle einer anonymen Spenderin - gewissermaßen der dritten Mutter - mit dem Sperma von Dominique befruchten. Leihmutter Mary brachte im August 2000 zwei gesunde Mädchen zur Welt. Nach amerikanischem Gesetz wurden in der Geburtsurkunde Sylvie und Dominique als Eltern genannt. Das französische Konsulat weigert sich jedoch, die Kinder in den Pass des Vaters einzutragen und alarmiert die französische Justiz wegen Verdachts illegaler Adoption.

"Wir haben mit den Mädchen früh darüber gesprochen", sagt Sylvie. "Ich habe ihnen gesagt, dass ich keine Tasche im Bauch habe, wie andere Frauen, um Babys darin zu tragen", erklärt sie. Zu Leihmutter Mary hat die Familie weiterhin guten Kontakt, die Töchter kennen sie auch. "Aber sie wissen, dass ich ihre Mutter bin", sagt Sylvie.

Kinder in juristischem Vakuum
Nach zahlreichen Behördengängen wurde das Ehepaar Mennesson im vergangenen Jahr in Frankreich als Eltern anerkannt. Doch die Staatsanwalt ging in Berufung und erreichte nun, dass dies rückgängig gemacht wurde. Seitdem befinden sich die Kinder in einem juristischen Vakuum. Das Ehepaar schätzt, dass es in Frankreich 500 bis 1.000 Familien in einer ähnlichen Situation befinden.

Gesetz gegen Kommerzialisierung von menschlichem Leben
Der Fall Mennesson hatte dazu geführt, dass sich eine Gruppe von Senatoren im vergangenen Jahr für eine eingeschränkte Legalisierung der Leihmutterschaft einsetzte. Familienstaatssekretärin Nadine Morano erregte Aufsehen, als sie erklärte, dass es sich bei einer Leihmutterschaft um einen "Akt der Liebe" handle. Sie sei selber bereit, im Notfall für ihre Tochter ein Kind auszutragen. Kritiker verweisen darauf, dass die Erlaubnis von Leihmutterschaft der Kommerzialisierung menschlichen Lebens die Tür öffnen würde. Außerdem seien die psychologischen Folgen für alle Beteiligten nicht absehbar.

Im kommenden Jahr will Frankreich sein Bioethik-Gesetz überarbeiten und dann auch die Frage der Leihmutterschaft neu debattieren. Das Ehepaar Mennesson will unterdessen weiter vor Gericht um die Anerkennung von Isa und Lea als ihre Töchter kämpfen. "Es ist eine absurde Entscheidung, niemand denkt dabei an unsere Kinder", sagte Sylvie nach der Urteilsverkündung unter Tränen.

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