Deutschland

Anti-Terror-Datei kommt

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In Deutschland soll eine Anti-Terror-Datei geschaffen werden, die erstmals Informationen der Polizeibehörden und der Geheimdienste miteinander verknüpft.

Die Innenminister des Bundes und der Bundesländer einigten sich in einer Sondersitzung nach einem jahrelangen Streit auf die Einführung einer Anti-Terror-Datei. Außerdem soll zur Bekämpfung des Terrorismus die Video-Überwachung ausgeweitet und das Ausländerrecht überprüft werden. Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will noch im September einen Gesetzentwurf im Kabinett vorlegen.

Videoüberwachung nur auf Bahn- und Flughäfen
Keine Einigkeit erzielten die Innenminister hinsichtlich der Videoüberwachung. Zwar verständigten sie sich auf eine Ausweitung dieser Sicherheitsmaßnahme auf Bahnhöfen sowie Flug- und Seehäfen. Der Einsatz von Videokameras auf öffentlichen Plätzen blieb dagegen strittig.

Rasche Abstimmung möglich
Die Datei werde eine rasche Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden ermöglichen, zugleich aber auch dem Datenschutz Rechnung tragen, kündigte Schäuble an. Offen sollen in der Datei lediglich die Grunddaten zur Identität eines Verdächtigen gespeichert werden. Darüber hinaus werden weitere Einzelheiten verdeckt registriert und erst auf Anfrage hin freigegeben.

Zu den verdeckten Angaben zählen auch Bewertungen und Einschätzungen der Ermittler zu einem Verdächtigen. Die Sicherheitsbehörden sollen verpflichtet werden, ihre Erkenntnisse in die Datei einzustellen. Eine Ausnahme gilt dabei vor allem für Geheimdienste, die den Schutz ihrer Quellen gefährdet sehen: Sie sollen über Anfragen informiert werden und dann von sich aus weitere Erkenntnisse nennen können.

Zugriff nur von Behördenleitern
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Günther Beckstein betonte, dass nicht jeder Polizist auf die Datei zugreifen könne. Dies bleibe Behördenleitern oder besonderen Beauftragen vorbehalten und sei auch nur in Fällen möglich, wo es um den Kampf gegen den Terrorismus gehe.

Jahrelanger Streit beendet
Über die Anti-Terror-Datei hatten Union und SPD seit Jahren gestritten. Vor allem ging es dabei um die Frage, ob die Datensammlung als Volltext-Datei mit direktem Zugriff auf alle Informationen oder als Index-Datei kommen sollte, die lediglich auf die Behörden verweist, die die gewünschten Informationen besitzen.

Zugriff auf die Datei sollen das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst (MAD), die Landeskriminalämter sowie die Staatsschutzstellen der Länderpolizeien erhalten. Weitere Polizeistellen sollen die Datei in begründeten Fällen ebenfalls einsehen können.

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