Familiennachzug

Frankreichs Senat stimmt Gentests zu

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Der französische Senat hat dem umstrittenen Gesetz zugestimmt: Es sieht vor, Gentests beim Familiennachzug von Einwanderern durchzuführen.

Der französische Senat hat in der Nacht auf Donnerstag Gentests beim Familiennachzug von Einwanderern zugestimmt. Bei der Abstimmung im Oberhaus des Parlaments wurde die Bestimmung zu freiwilligen Gentests bei der Familienzusammenführung wieder aufgenommen, die der Rechtsausschuss des Senats in der vergangenen Woche gestrichen hatte.

Über das gesamte Gesetz sollte der Senat am Donnerstag abstimmen. Durch die Gentests soll die Verwandtschaft mit der nachziehenden Familie eines Einwanderers bewiesen werden. Die Nationalversammlung, das Unterhaus des Parlaments, hatte dem im Lande heftig umstrittenen Entwurf bereits zugestimmt.

Opposition kündigt Widerstand an
Massiver Widerstand der Opposition, aber auch aus den Reihen der Regierungspartei und von Kirchenvertretern hatte Einwanderungsminister Brice Hortefeux im Vorfeld der Abstimmungen zur Abschwächung bestimmter Formulierungen bewogen. So sollen die Tests nunmehr freiwillig und nicht verpflichtend sein, auch sollen sie vom französischen Staat bezahlt werden. Außerdem arbeitet die Regierung an Vorschriften, die den nachziehenden Frauen von Einwanderern Probleme für den Fall ersparen, dass durch den Gentest ein Seitensprung ans Tageslicht kommt.

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