Der französische Senat hat dem umstrittenen Gesetz zugestimmt: Es sieht vor, Gentests beim Familiennachzug von Einwanderern durchzuführen.
Der französische Senat hat in der Nacht auf Donnerstag Gentests beim Familiennachzug von Einwanderern zugestimmt. Bei der Abstimmung im Oberhaus des Parlaments wurde die Bestimmung zu freiwilligen Gentests bei der Familienzusammenführung wieder aufgenommen, die der Rechtsausschuss des Senats in der vergangenen Woche gestrichen hatte.
Über das gesamte Gesetz sollte der Senat am Donnerstag abstimmen. Durch die Gentests soll die Verwandtschaft mit der nachziehenden Familie eines Einwanderers bewiesen werden. Die Nationalversammlung, das Unterhaus des Parlaments, hatte dem im Lande heftig umstrittenen Entwurf bereits zugestimmt.
Opposition kündigt Widerstand an
Massiver Widerstand der
Opposition, aber auch aus den Reihen der Regierungspartei und von
Kirchenvertretern hatte Einwanderungsminister Brice Hortefeux im Vorfeld der
Abstimmungen zur Abschwächung bestimmter Formulierungen bewogen. So sollen
die Tests nunmehr freiwillig und nicht verpflichtend sein, auch sollen sie
vom französischen Staat bezahlt werden. Außerdem arbeitet die Regierung an
Vorschriften, die den nachziehenden Frauen von Einwanderern Probleme für den
Fall ersparen, dass durch den Gentest ein Seitensprung ans Tageslicht kommt.