Chemikalien-Verbote

Neue EU-Spielzeugrichtlinie verabschiedet

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Krebserregende und erbgutverändende Stoffe werden weitgehend verboten, die Kontrollen werden aber nur kaum verschärft.

Neue EU-Vorschriften für die Herstellung und Kontrolle von Spielzeug sollen die Sicherheit im Kinderzimmer erhöhen. Das EU-Parlament verabschiedete am Donnerstag in Straßburg eine Neufassung der 20 Jahre alten Spielzeugrichtlinie. Wichtigster Fortschritt ist ein weitgehendes Verbot krebserregender, erbgutverändernder und fortpflanzungsschädigender Stoffe bei der Herstellung von Spielwaren. Auch eine Reihe Allergie-auslösender Duftstoffe werden verboten.

Die Kontrollen werden aber nur geringfügig verschärft. Als Reaktion auf die Skandale um gefährliches Spielzeug aus China wurden zwar erstmals klare Auflagen auch für Importeure erlassen, diese müssen aber nur die Unterlagen des Lieferanten über dessen eigene Sicherheitskontrollen prüfen. Zu stichprobenartigen Tests der gelieferten Ware sind sie nur angehalten, "falls dies angesichts der von einem Produkt ausgehenden Gefahren als zweckmäßig betrachtet wird".

Ein sogenannter Spielzeug-TÜV, also eine Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Gutachter, ist nicht vorgeschrieben. "Die Hersteller können sich die Sicherheit von Kinderspielzeug weiterhin selbst bescheinigen", kritisierte die Grünen-Europaabgeordnete Heide Rühle.

Die neuen Vorschriften müssen von den EU-Regierungen noch formal bestätigt werden. Danach haben sie zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Chemikalien-Verbote greifen erst nach vier Jahren.

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