Die Wahlkommission hat seine Bewerbung abgelehnt aufgrund seiner Vorstrafen. Sharif nennt die Verurteilungen politisch motiviert.
Der frühere Premier Nawaz Sharif darf bei der Parlamentswahl am 8. Jänner in Pakistan nicht kandidieren. Die pakistanische Wahlkommission hat ihn am Montag von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Nominierungsunterlagen seien wegen seiner Vorstrafen abgelehnt worden, hieß es aus der Wahlbehörde. Der Oppositionsführer bezeichnet die Verurteilungen aus dem Jahr 2000 als politisch motiviert. Er will gegen seinen Ausschluss vorgehen.
Luftpiraterie, Hochverrat, Korruption
Sharif war 1999 vom
heutigen Präsidenten Pervez Musharraf aus dem Amt geputscht worden. Er wurde
im Jahr 2000 wegen Luftpiraterie und Hochverrats zu lebenslanger Haft
verurteilt. Er soll vor dem Putsch ein Flugzeug mit Musharraf an Bord
abweisen lassen haben. Ebenfalls 2000 wurde Sharif auch wegen Korruption
verurteilt.
Gnade gegen Exil
2001 wurde Sharif unter der Auflage, sich zehn
Jahre lang der Politik zu enthalten, nach Saudi-Arabien ins Exil geschickt.
Musharraf hatte ihn unter der Bedingung, ins Exil zu gehen, begnadigt. Am
25. November war Sharif aber aus Saudi-Arabien zurückgekehrt.
Unklare Linie
Sharif ließ bei seiner Bewerbung wissen, im Falle
eines Wahlsieges nicht unter Präsident Musharraf als Premier zu arbeiten.
Später kündigte er an, dass sein Oppositionsbündnis die Wahl boykottieren
werde. Die Wahlkommission schloss am Montag auch seinen Bruder, Shahbaz
Sharif, wegen Vorstrafen von der Wahl aus.
Sharif trifft Bhutto
In der Hauptstadt Islamabad kamen am
Montagabend Sharif und seine Rivalin Benazir Bhutto, die Chefin der
Pakistanischen Volkspartei, zusammen. Er wollte sie davon überzeugen, sich
dem Wahlboykott anzuschließen. Die PPP ist die größte Oppositionspartei.
Bhutto hat bereits am Wochenende mit dem Wahlkampf begonnen.
Musharraf war vorige Woche vom Amt des Armeechefs zurückgetreten und hatte sich für weitere fünf Jahre als ziviler Präsident vereidigen lassen. Den Ausnahmezustand will er am 16. Dezember aufheben.