Unzulässig

Ungarn kippt Gesetz zu Homo-Lebenspartnerschaft

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Die eingetragene Partnerschaft von Homosexuellen wäre einer Ehe zwischen Mann und Frau nahezu gleichgestellt gewesen, aus diesem Grund wurde es gekippt.

Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag das neue Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle aufgehoben. Die neue Regelung, die im kommenden Jahr hätte in Kraft treten sollen, hätte eingetragene homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau nahezu gleichgestellt. Nach Ansicht der Höchstrichter hätte dies aber dem von der Verfassung gebotenen Schutz von Ehe und Familie widersprochen.

Gesetz war vor einem Jahr gebilligt worden
Das Gesetz, das vor einem Jahr vom Parlament gebilligt worden war, war von Menschenrechts- und Homosexuellen-Verbänden begrüßt worden, weil es gleichgeschlechtlichen Partnerschaften insbesondere in Vermögens- und Erbschaftsfragen die selben Rechte einräumte wie Ehen zwischen Mann und Frau. Lediglich die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner hatte es ausgeschlossen.

Nicht grundsätzlich gegen eingetragene Partnerschaften
Das Verfassungsgericht sprach sich in seinem Spruch am Montag nicht grundsätzlich gegen die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für Homosexuelle aus. Schutz und Anerkennung derartiger Lebensgemeinschaften seien aus dem verfassungsmäßigen Recht auf menschliche Würde durchaus ableitbar, befanden die Höchstrichter. Das vorliegende Gesetz habe aber durch gewisse neutrale Formulierungen die Unterschiede zwischen der Ehe und der homosexuellen Lebenspartnerschaft unzulässig verwischt.

Gegen das Gesetz hatte die im Parlament vertretene rechts-klerikale Christdemokratische Volkspartei (KDNP) Verfassungsklage eingelegt. Ein Sprecher der sozialistischen Minderheitsregierung gab im Anschluss an den Urteilsspruch bekannt, dass die Regierung einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten würde. Dieser werde die vom Verfassungsgericht beanstandeten "rechtstechnischen Probleme ausbügeln", sagte der Sprecher.

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