Mann hat Beschwerde gegen Verlängerung der U-Haft eingebracht
Nach dem Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich in St. Pölten wird der Beschuldigte durch das DNA-Gutachten nicht belastet. Am Tatort wurden keine Spuren sichergestellt, "die ihm zugeordnet werden können", bestätigte Staatsanwalt Leopold Bien auf Anfrage einen ORF-Bericht. Der Festgenommene hat Beschwerde gegen die U-Haft eingebracht.
Im Zuge der Tatortarbeit wurden verschiedene Spuren genommen, diese stimmen nicht mit der DNA des Verdächtigen überein. Es sei aber "nicht zwingend", dass Spuren am Tatort gelegt wurden, weil davon auszugehen sei, dass die Täter Handschuhe getragen haben, hielt der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten am Freitag fest. Gegen den Verdächtigen spreche der Umstand, dass der Verdächtige "zeitnah zur Tat mit Verletzungen, die wahrscheinlich als Brandverletzungen zu beurteilen sind, behandelt wurde, und im Krankenhaus Angaben gemacht hat, die andeuten, dass er an der Tat beteiligt war", sagte Bien.
Afghane nicht geständig
Der Mann - es soll sich laut Medienberichten um einen 20-jährigen Afghanen handeln - bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Er ist nicht geständig, bestätigte Bien. Über die Beschwerde des Verdächtigen gegen die Verlängerung der U-Haft hat das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden. Verfahrenshilfeanwalt Martin Engelbrecht sagte laut der Tageszeitung, dass es sich bei den Brandwunden im Bereich des Oberkörpers nach Angaben seines Mandanten um "ältere Verletzungen" gehandelt habe.
An dem Anschlag am 12. August in der Zeit von 1.40 bis 2.07 Uhr in der niederösterreichischen Landeshauptstadt waren vier Personen beteiligt, wie ein von den Freiheitlichen veröffentlichtes Überwachungsvideo zeigte. In Folge wurde ein Mann gefasst. In Bezug auf weitere Verdächtige, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, "laufen Ermittlungen", teilte Bien mit. Nähere Angaben machte der Staatsanwalt nicht.