Drakonische Strafen

Wirbel um Veröffentlichung von Wahlergebnis

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Sperrfrist von 20 Uhr gebrochen? Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Die Kommission für Wahlumfragen in Frankreich hat am Sonntag die Staatsanwaltschaft wegen der vorzeitigen Veröffentlichung von Hochrechnungen auf Basis von Wählerbefragungen eingeschaltet. Es gebe Vorgänge, die "strafbar" erschienen, teilte die Kommission am Sonntagabend in Paris mit. Davon seien Einzelpersonen ebenso wie Medienhäuser betroffen. In Frankreich war es unter Androhung einer hohen Geldstrafe verboten, Hochrechnungen zur Wahl vor 20.00 Uhr zu veröffentlichen. Dann schlossen die letzten Wahllokale in Großstädten.

Ausländische Medien hatte bereits bei der Präsidentschaftswahl 2007 die Sperrfrist gebrochen. Diesmal war auch befürchtet worden, dass sich Zahlen über das Internet rasend schnell verbreiten. Die ersten Wahllokale schlossen bei der ersten Runde der Präsidentschaftswahl in kleineren Städten und Dörfern schon um 18.00 Uhr.

 Meinungsforschungsinstitute waren in repräsentativ ausgewählten Orten dabei und lieferten daher schon vor 19.00 Uhr ihre Hochrechnungen zum Ergebnis der Wahl. Um die Wähler in den Stimmbezirken nicht zu beeinflussen, die noch bis 20.00 Uhr wählen gehen konnten, durften die Ergebnisse aber vorher nicht veröffentlicht werden.

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