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30 Musterprozesse sollen Vermieter-Pflichten klären

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Nach einer OGH-Entscheidung über Pflichten des Vermieters sollen jetzt weitere Prozesse klären, was das Urteil in der Praxis für Auswirkungen hat.

Vor einiger Zeit hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Wohnungserhaltungskosten der Vermieter tragen muss und nicht der Mieter. Nun sollen weitere Prozesse Klarheit schaffen, was das OGH-Urteil in der Praxis bedeuten soll. Konsumentenschutz-Minister Erwin Buchinger habe den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, 30 Musterprozesse zu führen.

Ausmalen muss der Mieter nicht
Die Verpflichtung des Mieters zum Ausmalen der Wohnung beim Auszug ist demnach in Zukunft kein Thema mehr. Die Gerichte hätten klar gestellt, dass die Wohnung mit "normaler Abnützung" zurück gegeben werden kann. Bei anderen Erhaltungsarbeiten ist die Lage dagegen strittiger - etwa wenn es um die Erneuerung der Therme geht. Manche Vermieter knüpften ihre Zahlungsbereitschaft daran, ob der Mieter das Gerät regelmäßig gewartet hat. Und bei Rückforderungen für in der Vergangenheit geleistete Zahlungen würden die meisten Mieter auf taube Ohren stoßen.

Bis Musterprozesse und eine eventuelle Gesetzesnovelle klarere Verhältnisse schaffen, sollten Mieter ihre Rückforderungsansprüche für geleistete Erhaltungsarbeiten schriftlich deponieren, raten Konsumentenschützer.

Ziel sei es, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Mieter und Vermieter wünschen sich, dass die Ergebnisse gesetzlich festgemacht werden. Justizministerin Maria Berger hat eine Novellierung der Wohngesetze zuletzt erst für die zweite Hälfte der Legislaturperiode in Aussicht gestellt.

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