Das Handelsgericht hat Tele 2 die "Champion"-Werbung wegen Irreführung verboten. Es muss eindeutig auf die Taktung 90/60 hingewiesen werden.
Das Handelsgericht Wien hat eine Werbung des Mobilfunkanbieters Tele 2 als irreführend beanstandet. Im Zusammenhang mit dem Tarif "Champion" wurde die Werbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf die Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird.
8 Cent pro Minute gibt's nicht
Laut Tele 2 soll man um angeblich
8 Cent pro Minute in alle Netze telefonieren können. Laut Arbeiterkammer
wird der Tarif "Champion" aber so verrechnet, dass für die erste angefangene
Gesprächsminute der Preis für 90 Sekunden in Rechnung gestellt wird, für
jede weitere begonnene Gesprächsminute der Minutenpreis. Das führt laut AK
zwangsläufig dazu, dass die beworbenen 8 Cent pro Minute niemals zutreffen.
Nur in den Tiefen der Tele2-Web-Site bzw. im Kleingedruckten gibt es einen
Hinweis auf die Taktung 90/60.
Verbot wegen Irreführung
Diese Werbung hat das HG Wien nun
als irreführend verboten. Es bedarf eines detaillierten und gut sichtbaren
Hinweises, damit ein Kunde sich bei seiner Kaufentscheidung auch über die
Taktung und ihre Auswirkungen Gedanken macht. Dieser Hinweis muss direkt im
Zusammenhang mit der Werbeaussage erfolgen. Dem durchschnittlichen
Verbraucher ist es laut AK nicht möglich, ohne entsprechende
Zusatzinformationen herauszufinden, welche Minutenpreise er tatsächlich
bezahlen muss.