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AK rät zu Boykott bei Veränderungen

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AK meldet erste Änderungen seit dem Fall der fixen Verpackungsgrößen.

Seit 11. April dürfen Produzenten Waren in beliebig großer oder kleiner Verpackung anbieten. Ausgenommen sind Wein, Schaumwein und Spirituosen. Laut Arbeiterkammer (AK) dürfte es bereits zu den ersten Veränderungen gekommen sein. Betroffen seien Joghurt-Drinks, Schokowaren, Knabbergebäck, Taschentücher, Windeln sowie Wasch- und Reinigungsmittel, sagte AK-Experte Karl Kollmann.

Auswirkungen
Wie sich die Änderungen konkret auswirken, konnte Kollmann nicht beurteilen, da noch alles "im Fluss" sei. Genaueres könne erst im Herbst gesagt werden. Es dürfte aber so sein, dass die Verpackungen kleiner werden, sagte Kollmann.

Boykott
Den Kunden wird daher geraten, die Grundpreisauszeichnung genau anzuschauen. "Wo Veränderungen bemerkt werden, sollten die Verbraucher mit der schärfsten Waffe antworten - dem Boykott", meinte Kollmann. Die Auswahl sei schließlich "groß genug".

Verbesserungen
Da die Grundpreisauszeichnungen oft sehr klein gedruckt sind, gebe es bereits Gespräche mit dem Handel über eine Verbesserung. Kollmann zeigte sich optimistisch, dass diese noch im Herbst abgeschlossen sind.

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