AK meldet erste Änderungen seit dem Fall der fixen Verpackungsgrößen.
Seit 11. April dürfen Produzenten Waren in beliebig großer oder kleiner Verpackung anbieten. Ausgenommen sind Wein, Schaumwein und Spirituosen. Laut Arbeiterkammer (AK) dürfte es bereits zu den ersten Veränderungen gekommen sein. Betroffen seien Joghurt-Drinks, Schokowaren, Knabbergebäck, Taschentücher, Windeln sowie Wasch- und Reinigungsmittel, sagte AK-Experte Karl Kollmann.
Auswirkungen
Wie sich die Änderungen konkret auswirken, konnte
Kollmann nicht beurteilen, da noch alles "im Fluss" sei. Genaueres könne
erst im Herbst gesagt werden. Es dürfte aber so sein, dass die Verpackungen
kleiner werden, sagte Kollmann.
Boykott
Den Kunden wird daher geraten, die Grundpreisauszeichnung
genau anzuschauen. "Wo Veränderungen bemerkt werden, sollten die Verbraucher
mit der schärfsten Waffe antworten - dem Boykott", meinte Kollmann. Die
Auswahl sei schließlich "groß genug".
Verbesserungen
Da die Grundpreisauszeichnungen oft sehr klein
gedruckt sind, gebe es bereits Gespräche mit dem Handel über eine
Verbesserung. Kollmann zeigte sich optimistisch, dass diese noch im Herbst
abgeschlossen sind.