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AK warnt vor "falscher" Kurzarbeit

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Laut AK-OÖ-Präsident Kalliauer wenden viele Unternehmen "unseriöse Methoden" an. Die Einsparungen gehen alleinig auf Kosten der Beschäftigten.

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich warnt vor "falscher" Kurzarbeit. In letzter Zeit würden sich Meldungen von Arbeitnehmern über "unseriöse Methoden" häufen, berichtete Präsident Johann Kalliauer. Ohne die Zustimmung der zuständigen Stellen könne es im Betrieb keine Kurzarbeit geben.

Unseriöse Methoden
Nach Schilderung der Betroffenen kündige das Unternehmen für einen befristeten oder auch oft unbegrenzten Zeitraum die Senkung der Arbeitszeit an, verbunden mit einer entsprechend aliquoten Senkung des Verdienstes. Begründet werde das fast immer mit der schlechten wirtschaftlichen Lage. Von echter Kurzarbeit könne hier keine Rede sein, warnte Kalliauer. "Das sind schlicht unseriöse Methoden, um auf Kosten der Beschäftigten im Betrieb einzusparen."

Zustimmung des Fachverbands
Bei Kurzarbeit müsste der Arbeitgeber im Normalfall sechs Wochen vor dem geplanten Beginn mit dem regional zuständigen Arbeitsmarktservice Kontakt aufnehmen und sich dann gemeinsam mit der Arbeiterkammer und der zuständigen Gewerkschaft beraten. Ohne deren Zustimmung sowie des jeweiligen Fachverbandes und Betriebsrates könne es im Betrieb keine Kurzarbeit geben, so der AK-Präsident.

Wichtige Punkte
Vor der Einführung seien einige Punkte schriftlich zu vereinbaren und festzuhalten. Der Betrieb sei außerdem verpflichtet, den betroffenen Beschäftigten eine Kurzarbeitsunterstützung zu bezahlen - zusätzlich zum Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Ein wichtiger Punkt sei darüber hinaus der Kündigungsschutz. Kalliauer: "Während der Kurzarbeit und eines anschließenden Zeitraumes danach, der gesondert vereinbart wird, muss das Unternehmen den Beschäftigtenstand aufrechterhalten."

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