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Pensionisten bekommen um 1,5 % mehr

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Novum: Rentner lukrieren größeres Plus als Aktive. Pensionisten wird Inflation abgegolten.

Die Wirtschaftskrise treibt erstaunliche Blüten. Die Pensionisten bekommen ein höheres Gehaltsplus als die Metaller - ein echtes Novum. Den Rentnern wird von der Regierung die Inflation abgegolten, was 1,5 Prozent ausmacht, dazu gibt es noch für Bezieher niedriger Pensionen eine Einmalzahlung. Die Metaller - traditionell eine der Gruppen mit den höchsten Abschlüssen - mussten sich hingegen mit einer Ist-Lohnerhöhung von 1,45 Prozent bzw. einer KV-Anhebung von 1,5 Prozent begnügen, das aber ohne Einmalzahlung für sozial Schwache.

Kein vergleichbarer Fall in den letzten zehn Jahren
Im vergangenen Jahrzehnt gibt es keinen vergleichbaren Fall. So gut wie immer schnitten die Pensionisten deutlich schlechter ab als die Aktiven. Selbst im Vorjahr direkt vor der Nationalratswahl konnten die Senioren trotz eines gehörigen Plus nicht an den meisten Branchen vorbeiziehen. 3,4 Prozent betrug die Anhebung - und die gab es auch noch zwei Monate vorgezogen. Die Metaller lukrierten trotzdem mehr, nämlich 3,9 Prozent.

Noch größer war der Abstand im Jahr 2008. Da erhielten die Metaller um 3,6 Prozent mehr, die Senioren sicherten sich - je nach Einkommen sozial gestaffelt - zwischen 1,7 und 2,9 Prozent. Das Jahr davor gab es für die Rentner 1,6 Prozent, die Metaller holten 2,6. Aber auch andere Branchen wie der Handel (2,35) lagen wieder deutlich vor den Senioren.

Dies alles ist kein Phänomen der letzten Jahre sondern zeigte sich schon zu Beginn des Jahrtausends so. 2001 stiegen die Ist-Löhne bei den Metallern um 3,4 Prozent, bekam der Handel 2,4, lukrierten etwa die Postler 2,3. Die Pensionisten mussten sich damals mit 0,8 Prozent plus einer Einmalzahlung begnügen. In den Jahren darauf zeigte sich ein ähnliches Bild.

Dass die Pensionisten diesmal so gut davonkommen, danken sie einem Gesetzesbeschluss aus dem Jahr 2004. Damals wurde festgelegt, dass Senioren die Inflation abgegolten werden muss. Mittlerweile gilt dies nur für Bezüge bis zu 60 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage. Darüber gibt es einen Fixbetrag. Der Zeitraum, der für die Berechnung der Teuerung herangezogen wird, ist jeweils von August bis Juli - und das ergab heuer den recht günstigen Wert von 1,5 Prozent dank der hohen Herbstteuerung 2008.

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