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Alle Fragen und Antworten zu den Tickets

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Sie haben ein SkyEurope-Ticket gebucht? Sie kennen Freunde oder Verwandte, die im Ausland festsitzen? Das müssen Sie jetzt wissen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht nach der Pleite von SkyEurope nur eine geringe Chance auf Rückerstattung aller Kosten. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

1. Ich habe einen Flug von Wien gebucht. Was soll ich jetzt tun?
Antwort: Die meisten Kreditkartenfirmen sind kulant und erstatten den Kaufpreis zurück, Rechtsanspruch gibt es aber keinen. SkyEurope selbst rät, sich mit der Kreditkartenfirma in Verbindung zu setzen. Die Fluglinie betont, dass sie das Geld erst nach erfolgtem Abflug erhält und es deshalb derzeit bei den Banken liegt.

2. Habe ich darüber hinaus Recht auf Schadenersatz?
Antwort: Ja. Es gibt nach einer EU-Richtlinie Recht auf eine Ausgleichsleistung. Diese beträgt je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro. Nur wenn der abgesagte Flug erst in mehr als 14 Tagen starten sollte, hat man keinen Anspruch auf diese Zahlung.

3. Ich kenne Menschen, die im Ausland festsitzen. Was soll ich ihnen raten?
Antwort: Ist man im Ausland gestrandet, muss die Rückreise selbst organisiert werden. Die Kosten dafür müssen vorerst selbst getragen werden, man hat aber Recht auf Schadenersatz durch SkyEurope. Das gilt auch für etwaige Hotelkosten. Aber Achtung: Man muss solche Ausgaben so niedrig wie möglich halten.

4. Wie kann ich meine Ansprüche im Konkursverfahren geltend machen?
Antwort: Der VKI arbeitet gerade an einem Formular zur einfachen Abwicklung dieser Ansprüche. Es wird in Kürze auf der Homepage www.verbraucherrecht.at zum Download zur Verfügung stehen. Die Chancen, alle Kosten zurückzubekommen, sind eher gering. Es kann erwartet werden, dass man letztendlich nur eine Quote, also einen Teil des Geldes wieder zurückbekommt.

5. Gibt es einen Unterschied, ob ich pauschal gebucht habe oder nur den Flug?
Antwort: Ja. Wer Flug und Hotel pauschal über einen Reiseveranstalter gebucht hat, sollte sich umgehend dort melden. Im Unterschied zur Buchung von Flügen allein gibt es bei Reiseveranstaltern eine Insolvenzabsicherung. Der Veranstalter hat dafür einzustehen, dass alle seine Leistungen (z. B. Flüge) erbracht werden.

6. Wie reagieren die anderen Fluglinien auf die Pleite?
Antwort: Einige Airlines wie AUA, FlyNiki und Ryanair bieten günstige Rückflüge für gestrandete Touristen an, sofern sie von SkyEurope-Destinationen abfliegen.

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