15. April 2008 10:13
Äpfel aus jene Regionen in der Steiermark, in denen das Antibiotikum
Streptomycin im Kampf gegen die Pflanzenkrankheit Feuerbrand nicht verwendet
wird, dürfen das Gütesiegel der Agrarmarkt Austria (AMA) weiterhin tragen.
In den Anbaugebieten, in denen das Antibiotikum eingesetzt wird, sollen
jedoch zusätzliche Rückstandskontrollen (RS-Monitoring) - auch in
Kooperation mit dem Handel - durchgeführt werden. Nur wenn dann im Obst
keine Rückstände gefunden werden, darf auch hier das AMA-Gütesiegel getragen
werden.
Handel kann sich in Korntrollen einbringen
Als einen "Sieg der
Vernunft" der steirische Obmann der Obstbauern, Lorenz Spielhofer, die
Lösung bezüglich des Einsatzes des Feuerbrand-Bekämpfungsmittels
Streptomycin bezeichnet: Äpfel jener Bauern, die das Mittel während der
Blütezeit der Bäume anwenden, dürfen das AMA-Gütesiegel zunächst nicht
tragen. Erst wenn zusätzliche Kontrollen bei Früchten zur Erntezeit keine
Rückstände zeigen, darf das Siegel auch auf diesen Äpfeln kleben, hieß es
von der Landwirtschaftskammer Steiermark. Dort, wo Streptomycin eingesetzt
werden muss, werden zusätzliche Kontrollen, in die sich der Handel
einbringen kann, durchgeführt. Die Äpfel werden bewertet, und wenn keine
Rückstände zu messen sind, dürfen auch diese Früchte das AMA-Gütesiegel
haben.
Spielhofer zeigte sich überzeugt, dass in den Äpfeln keine Mittelrückstände
zu finden sein werden, da die Anwendung nur an der Blüte erfolge und es
wissenschaftlich belegt sei, dass keine Konsequenzen für die Frucht zu
befürchten seien. Der Einsatz von Streptomycin werde - nach Freigabe - unter
"strengsten Kontrollen" und nur für Berechtigte möglich sein. Die Kosten
werden laut Gangl aufgeteilt, wie hoch sie sein würden und wer wie viel
aufbringe, stünde noch nicht fest.
Streptomycin erlaubt
Die 1.600 steirischen Obstbauern produzieren
auf 5.550 ha jährlich 160.000 t Äpfel, die zur einen Hälfte in den Export
gehen und zur anderen den Heimmarkt fast zur Gänze abdecken. Für sie geht es
um die Existenz. Nach den schweren Schäden im Vorjahr darf heuer
Streptomycin verwendet werden, so man darum angesucht hat.
Positive Bescheide
Für einen erheblichen Teil der Gesamtfläche
liegen Bescheide vor, die - so die Witterung entsprechend ist - auch
realisiert werden können. Ob der Einsatz tatsächlich notwendig wird, dürfte
sich in den nächsten Tagen zeigen - laut Prognose bleibt es zumindest bis
Freitag bei einem geringen Infektionsrisiko.
Landwirtschaftskammer, Handelsketten, die Österreichische Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit und Lebensmittelinspektoren haben sich
zusammengesetzt, aber noch keine Einigung erzielt. Nach einer Zwischenrunde
mit Umweltministerium und AMA soll es demnächst ein zweites Gespräch geben.
Kammer findet es unbedenklich
Laut Kammer wird das Antibiotikum
nur in der Blüte eingesetzt. Der Abbau erfolgt binnen Stunden, d.h. die
Früchte sind garantiert vollkommen rückstandsfrei. Außerdem argumentiert die
Kammer mit der "gläsernen Produktion", was für Importe nicht
unbedingt gegeben ist.