Der Vorsitzender des Banken-Ausschusses, Martin Graf, bringt die Sache mittels neuer Sachverhaltsdarstellung ins Rollen.
Der 1994 eröffnete Konkurs über den Altenmarkter Skiproduzenten Atomic wird ein Fall für den Staatsanwalt. Der Vorsitzende des Banken-Untersuchungsausschusses, Martin Graf, will eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einbringen. Das berichten die "Salzburger Nachrichten" am Samstag.
Amtsmissbrauch
Im Ausschuss seien neue Beweismittel zutage
getreten, die den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der verbotenen
Geschenkannahme von Beamten im Konkursverfahren nahe legten, so Graf. Noch
wichtiger für die Erben des verstorbenen Atomic-Gründers Alois Rohrmoser sei
aber die Wiederaufnahme des Zivilverfahrens, um das von den Gläubigern fast
gänzlich entzogene Privatvermögen zurückzuerlangen.
Neu aufrollen
Die Klage der Familie Rohrmoser vor dem
Zivilgericht sei nämlich aus formalen Gründen (kurze Verjährungsfrist von
drei Jahren) zurückgewiesen worden, so Graf. Sollte der Konkurs gegen den
Skiproduzenten aus dem Pongau rechtswidrig eröffnet worden sein, gelte aber
die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren, meint der FPÖ-Abgeordnete.
Dubiose Gläubigerquote
Im Herbst 1994 war das
Insolvenzverfahren gegen Atomic eröffnet und im März 2006 mit einer unüblich
hohen Quote für die Gläubiger abgeschlossen worden. Der Firmenkonkurs
erbrachte 73,8 Prozent, die beiden Hauptgläubiger BAWAG und Invest Kredit
erhielten weitere 20 Prozent aus dem Zwangsausgleich gegen die Privatperson
Alois Rohrmoser.
Sein gesamtes Vermögen wurde verpfändet: die Kleinarler Skilifte, die Forstauer Bergbahnen, zwei Kleinkraftwerke, Schloss Höch in Flachau samt Wald und Jagd, ein Anwesen in Salzburg, Skihütten und Almen sowie Sparbücher.
BAWAG im Hintergrund
Die Hausbank BAWAG, federführend der
damalige BAWAG-Vorstand Helmut Elsner, hatte das Paradeunternehmen umgehend
um offiziell knapp 124 Mio. Euro an den finnischen Amer-Konzern verkauft.
Immer wieder wurden Ungereimtheiten um die Atomic-Pleite behauptet.
Insgesamt 52 Mal beschäftigte der Fall alle Gerichtsinstanzen. Vorwürfe
gegen die BAWAG, den Masseverwalter und den Konkursrichter wurden stets als
haltlos abgewiesen. Da sich alle Richter in Salzburg befangen erklärt
hatten, wurde der Strafakt zuletzt in Steyr behandelt.